Individuelles Netzentgelt in der Krise: die Senkung sitzt auf diesem Jahr
How-tos schreiben: individuelles Netzentgelt vereinbaren, 7.000 Stunden, Anzeige bis 30. September, fertig. Die Senkung sitzt auf diesem Jahr. § 19 Absatz 2 StromNEV stellt die Vereinbarung unter den Vorbehalt, dass die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4 tatsächlich erfüllt werden. Fehlen 7.000 Benutzungsstunden oder zehn Gigawattstunden, folgt die Abrechnung den Entgelten, die die tatsächlichen Verhältnisse zulassen. Wer Produktion drosselt und die Höchstlast stehen lässt, senkt die Stunden, nicht schon gezahlte Rabatte. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Senkung sitzt auf diesem Jahr
- 7.000 Stunden, sonst voller Satz
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum die Senkung auf diesem Jahr sitzt
How-tos behandeln das individuelle Netzentgelt als Antrag. Sie schreiben: 7.000 Stunden, zehn Gigawattstunden, Anzeige bei der Bundesnetzagentur. § 19 Absatz 2 Satz 2 verpflichtet den Netzbetreiber zum Angebot, wenn die Stromabnahme an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr sowohl mindestens 7.000 Benutzungsstunden als auch zehn Gigawattstunden übersteigt. Satz 1 trägt die atypische Netznutzung, wenn die eigene Höchstlast vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der Ebene abweicht.
Was die Vorschrift nicht verlangt: dass das Vorjahr die Stunden noch trägt. Absatz 2 stellt die Vereinbarung unter den Vorbehalt, dass die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4 tatsächlich erfüllt werden. Ist das nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung nach den angesichts der tatsächlich eingetretenen Verhältnisse zulässigen Netzentgelten. Die BWA zeigt Stromkosten. Sie zeigt nicht, welcher Satz nach den Ist-Stunden noch zulässig ist. Diese Seite stellt keinen Antrag und rechnet keine Stunden.
Warum die Stunden fallen, wenn die Last bleibt
Benutzungsstunden sind Jahresverbrauch geteilt durch die Jahreshöchstlast an derselben Abnahmestelle. Die Bundesnetzagentur rechnet so. Wer die Schicht streicht und die Maschinen nicht verkleinert, senkt die Kilowattstunden und lässt die Höchstlast stehen. Die Stunden fallen.
Satz 3 setzt drei Böden: mindestens 20 Prozent des veröffentlichten Entgelts ab 7.000 Stunden, 15 Prozent ab 7.500, 10 Prozent ab 8.000, jeweils über zehn Gigawattstunden. Wer unter 7.000 Stunden oder unter zehn Gigawattstunden fällt, hat in diesem Kalenderjahr kein individuelles Entgelt nach Satz 2 mehr. Zulässig ist dann das veröffentlichte Entgelt für das ganze Jahr, nicht nur für die restlichen Monate. Ein Fall von 8.000 auf 7.200 Stunden hält den 20-Prozent-Boden, nicht den 10-Prozent-Boden.
Die Leitfäden der Beschlusskammer lassen offen, ob zuerst das individuelle Entgelt fließt und die Differenz später nachkommt oder zuerst das allgemeine. Der Vorbehalt sitzt in beiden Fällen auf den Ist-Werten. Diese Seite stuft keine Abnahmestelle ein.
Warum der 30. September das Jahr nicht holt
How-tos setzen den 30. September als den Tag, der die Senkung holt. Die Anzeigeunterlagen der Bundesnetzagentur setzen die vollständige Anzeige auf den 30. September des Jahres, ab dem die Vereinbarung gelten soll. Die FAQ der Beschlusskammer 4: die Wirkung erstreckt sich auf ein ganzes Kalenderjahr; maßgeblich ist der fristgerechte Eingang.
Was die Anzeige nicht ersetzt: die Ist-Stunden. Wer den 30. September gehalten hat und danach drosselt, hat die Vereinbarung angezeigt, nicht die Voraussetzungen erfüllt. Dieselbe Kammer verlangt die Ist-Datenmeldung bis zum 30. Juni für das Vorjahr. Für 2026 ist der 30. September schon vorbei. Diese Seite ist keine Anleitung zum Melden.
Warum das nicht die Stromsteuer und nicht die Besondere Ausgleichsregelung ist
Drei Achsen gegen die Stromsteuer: Auslöser (Netzentgelt gegen Steuer auf der Rechnung), Preis (20, 15 oder 10 Prozent des veröffentlichten Entgelts gegen 20 Euro je Megawattstunde auf Antrag), Zeitpunkt (Ist-Stunden dieses Kalenderjahres gegen die Festsetzungsfrist). Die Stromsteuerseite trägt den Entlastungsantrag. Diese Seite trägt den Vorbehalt auf den Stunden.
Drei Achsen gegen die Besondere Ausgleichsregelung: Auslöser (Netzentgelt gegen KWKG- und Offshore-Umlage), Preis (Prozentsatz des veröffentlichten Entgelts gegen den Selbstbehalt der ersten Gigawattstunde), Zeitpunkt (dieses Jahr gegen den 30. Juni für das Folgejahr). Die Ausgleichsseite trägt den 30. Juni. Diese Seite trägt die Stunden, die dieses Jahr noch zulässig sind. Diese Seite stellt keinen Antrag.
Was Keel dazu macht und was nicht
Das individuelle Netzentgelt ist keine der sieben Keel-Methoden. Es ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Stromkosten zeigt und den Vorbehalt nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Netzentgeltvereinbarung oder der Jahresendabrechnung entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Stunden dieses Jahr noch tragen, welcher Satz nach einem Produktionsbruch zulässig bleibt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: kein Netzbetreiber, keine Regulierungsbehörde, keine Kanzlei. Wir stellen keine Anzeige, rechnen keine Stunden und stufen keine Abnahmestelle ein. Ob eine konkrete Vereinbarung, ein Hochlastzeitfenster oder ein Satz im Einzelfall trägt, gehört zum Netzbetreiber, zur Bundesnetzagentur und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die Netzentgeltvereinbarung oder die letzte Jahresendabrechnung. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.