Besondere Ausgleichsregelung in der Krise: der 30. Juni sitzt auf dem Folgejahr
How-tos schreiben: Umlage begrenzen, Antrag beim BAFA, Super Cap. Für das stromkostenintensive Unternehmen ist das eine Zahlung mit Datum. § 40 Absatz 1 EnFG setzt den Antrag auf den 30. Juni, für das folgende Kalenderjahr. § 2 Nummer 17 nennt als Umlagen nur die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Die erste Gigawattstunde bleibt nach § 31 Nummer 1 voll. § 29 Absatz 3 verlangt die Bestätigung, kein Unternehmen in Schwierigkeiten zu sein. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- 30. Juni auf dem Folgejahr
- EEG-Umlage ist abgeschafft
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum der 30. Juni auf dem Folgejahr sitzt
How-tos und die Behördenanleitung behandeln die Besondere Ausgleichsregelung als Portal. Sie schreiben: Antrag einreichen, Super Cap wählen, Bescheid abholen. Das Gesetz stellt die Wirkung auf das Folgejahr. § 40 Absatz 1 Satz 1: Der Antrag nach § 29 ist jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen. Absatz 5 Satz 2: Die Entscheidung wirkt jeweils für das dem Antragsjahr folgende Kalenderjahr.
Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der Verbrauch dieses Jahres noch die Schwelle des Vorjahres erreicht. Wer drosselt, senkt die Kilowattstunden dieses Jahres, nicht den vollen Satz des Jahres, für das der 30. Juni schon vergangen ist. Für das Begrenzungsjahr 2027 war der 30. Juni 2026. Wird eine Begrenzung nach § 31 Nummer 3 beantragt, ist die Frist nach § 40 Absatz 2 Satz 1 für den Prüfungsvermerk eine materielle Ausschlussfrist. Diese Seite stellt keinen Antrag.
Warum die Umlagen nicht die EEG-Umlage sind
How-tos schreiben oft noch, die EEG-Umlage zu begrenzen. § 2 Nummer 17: Umlagen sind die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf Null gesetzt und zum 1. Januar 2023 abgeschafft; die ins EnFG überführte Regelung begrenzt die beiden verbliebenen Umlagen.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 24. Oktober 2025 für 2026 0,446 Cent je Kilowattstunde KWKG-Umlage und 0,941 Cent Offshore-Netzumlage auf nicht privilegierte Letztverbräuche veröffentlicht. Ohne Begrenzung sitzen beide voll. § 31 Nummer 1: Die Umlagen werden für den Stromanteil bis einschließlich 1 Gigawattstunde nicht begrenzt (Selbstbehalt); dieser Selbstbehalt muss im Begrenzungsjahr zuerst gezahlt werden. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Begrenzung bei der ersten Kilowattstunde beginnt. Diese Seite rechnet keinen Satz.
Warum die Bestätigung nicht nach dem Konto fragt
§ 29 Absatz 3 Satz 1: Die Antragsteller müssen bestätigen, dass sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind und keine offenen Rückforderungsansprüche aus einem Beschluss der Europäischen Kommission bestehen. Satz 2: Die Bestätigung muss eine Selbstverpflichtung enthalten, jede Änderung des Inhalts bis zum Abschluss des Antragsverfahrens unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Nummer 20 verweist statisch auf die Leitlinien der Kommission für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen (ABl. C 249 vom 31. Juli 2014). Das ist nicht Artikel 2 Nummer 18 der AGVO, auch wenn beide nach Kapital und nicht nach dem Konto fragen. Die AGVO-Seite trägt den Kapitalverlusttest der Gruppenfreistellung. Diese Seite trägt die Bestätigung, ohne die der 30. Juni die Umlagen des Folgejahres nicht begrenzt. Ob ein konkretes Unternehmen den Test erfüllt, gehört zum Steuerberater und zum Anwalt. Diese Seite stuft niemanden ein.
Warum das nicht die AGVO und nicht die Stromsteuer ist
Drei Achsen gegen die AGVO-Definition: Auslöser (statischer Verweis auf die Rettungsleitlinien gegen Artikel 2 Nummer 18), Preis (volle KWKG- und Offshore-Netzumlage gegen geschlossene Gruppenfreistellung), Zeitpunkt (30. Juni für das Folgejahr gegen die laufende Förderfähigkeit). Die AGVO-Seite trägt den Kapitaltest. Diese Seite trägt den 30. Juni derselben Familie.
Drei Achsen gegen die Stromsteuerentlastung: Auslöser (Aufschlag auf die Netzentnahme gegen die Steuer auf der Rechnung), Preis (Begrenzung der beiden Umlagen gegen 20 Euro je Megawattstunde auf Antrag), Zeitpunkt (30. Juni für das Folgejahr gegen die Festsetzungsfrist des Folgejahres). Die Stromsteuer-Seite trägt den Tarif auf der Rechnung. Diese Seite trägt den 30. Juni der beiden Umlagen. Diese Seite stuft keine Branche ein.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die Besondere Ausgleichsregelung ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist eine Zahlung mit Datum, die im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Stromkosten zeigt und den 30. Juni nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn er vorliegt, dem Begrenzungsbescheid oder der Ablehnung entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Position im Plan fehlt, warum die EEG-Umlage diese Zeile nicht mehr ist, und welche Hebel ohne die Begrenzung real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Bewilligungsstelle, kein Netzbetreiber, keine Kanzlei. Wir stellen keinen Antrag, wählen kein Verfahren und stufen niemanden als Unternehmen in Schwierigkeiten ein. Ob ein konkreter Bescheid, eine Branche oder eine Bestätigung im Einzelfall trägt, gehört zum BAFA, zum Steuerberater und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Stromkosten und, falls er im Haus ist, der Begrenzungsbescheid oder die Ablehnung. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.