Warum die Definition das Konto nicht fragt

Der Name klingt nach Kasse. Die Vorschrift prüft die Eigenkapitalzeile. Artikel 2 Nummer 18 nennt ein Unternehmen in Schwierigkeiten, auf das mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft. Für die GmbH ist der erste Umstand der Kapitalverlust.

Wortlaut: „Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.“ Das ist der Fall, „wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.“ Stammkapital umfasst gegebenenfalls alle Agios.

Was die Vorschrift nicht verlangt: eine Zahlungsunfähigkeit, ein Verlust in diesem Jahr, ein leeres Konto. Ein älterer Verlustvortrag reicht, wenn die Rücklagen ihn nicht decken. Ein KMU in den ersten drei Jahren nach der Gründung fällt unter diesen ersten Umstand nicht; die anderen Umstände bleiben. Ob eine konkrete Bilanz den Test erfüllt, prüft der Steuerberater. Diese Seite stuft niemanden ein.

Warum die AGVO die Tür zumacht

Artikel 1 Absatz 4 der AGVO nimmt „Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten“ aus dem Anwendungsbereich, mit benannten Ausnahmen. Die Gruppenfreistellung, über die die meisten Investitions- und Beratungsprogramme laufen, gilt für diesen Empfänger dann nicht.

Die Merkblätter der Förderstellen schreiben deshalb die Bestätigung, kein solches Unternehmen zu sein. Sie schreiben sie als Formular. Sie schreiben nicht, dass der Test die Eigenkapitalzeile ist und das Konto nicht fragt. Ein laufender Lohn und eine pünktliche Umsatzsteuer ändern die Zeile nicht.

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen sitzen in eigenen Leitlinien der Kommission, nicht in der AGVO. Diese Seite öffnet sie nicht. Ob ein konkretes Programm unter eine der Ausnahmen fällt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Diese Seite beantragt nichts.

Warum De-minimis eine andere Tür ist

Die Verordnung (EU) 2023/2831 gilt seit dem 1. Januar 2024. Das frühere allgemeine Verbot, De-minimis-Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten zu geben, ist darin entfallen. Ein Zuschuss nach dieser Verordnung braucht den Kapitalverlusttest der AGVO nicht.

Artikel 3 Absatz 2 deckelt den Betrag: einem einzigen Unternehmen dürfen von einem Mitgliedstaat in drei Jahren höchstens 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen gewährt werden. Das ist eine andere Größenordnung als eine Investitionsbeihilfe unter der AGVO, und es ist eine andere Tür, nicht dieselbe mit anderem Schild.

Darlehen und Garantien bleiben enger. Artikel 4 Absatz 3 und Absatz 6 lassen sie nur als transparente De-minimis-Beihilfe zu, wenn sich der Empfänger „weder in einem Insolvenzverfahren befindet noch die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt“. Das ist der Insolvenz-Umstand, nicht der Kapitalverlust. Ob er vorliegt, gehört zum Anwalt. Diese Seite stellt ihn nicht fest.

Warum das nicht die Bürgschaftsbank ist

Die Bürgschaftsbank schließt die Sanierung der Finanzverhältnisse in ihren eigenen Bedingungen aus. Das ist ein Produktsatz. Hier schließt die AGVO eine ganze Familie von Programmen über eine Eigenkapitalzeile. Drei Achsen: Auslöser (ABB-Text gegen Kapitalverlust), Preis (keine Zusage gegen geschlossene Gruppenfreistellung), Gegenstand (eine Ausfallbürgschaft gegen Investitions- und Beratungsbeihilfen).

Die BAFA-Beratungsförderung hat seit dem 1. Januar 2023 keine eigene Antragstellergruppe „Unternehmen in Schwierigkeiten“ mehr. Das öffnet die Erstberatung, nicht die AGVO-Programme. Der Zuschuss bleibt bei höchstens 3.500 Euro förderfähigen Kosten. Die Langform der Bürgschaft sitzt auf der eigenen Seite, die der Beratungshonorare ebenso.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die AGVO-Definition ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie entscheidet mit, welche öffentliche Tür neben Bridge, Factoring und Investor überhaupt noch steht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, falls sie vorliegen, Ablehnung oder Förderbescheid entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: die Eigenkapitalzeile gegen den Runway, und welche Hebel ohne Gruppenfreistellung real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Kanzlei, keine Bewilligungsstelle und keine Förderbank. Wir stufen niemanden als Unternehmen in Schwierigkeiten ein, stellen keinen Antrag und sprechen nicht mit der Bewilligungsstelle. Das gehört zu Steuerberater, Anwalt und Institut.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die Ablehnung oder der Förderbescheid. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.