Warum die Rechnung die Entlastung nicht holt

How-tos behandeln den Industriestrompreis als Tarif. Sie schreiben: fünf Cent, Antrag stellen, Liquidität. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. April 2026, bekanntgemacht am 6. Mai 2026 (BAnz AT 06.05.2026 B1), ist eine Billigkeit nach dem Jahr, nicht ein Satz auf der Rechnung. Sie stützt sich auf den Beihilferahmen Clean Industrial Deal State Aid Framework.

Das BAFA: die Antragstellung ist erstmalig im Jahr 2027 rückwirkend für das gesamte Abrechnungsjahr 2026 möglich. Das Anlegen von Anträgen ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Die Antragsfrist endet am 31. März 2027. Der Prüfungsvermerk ab zehn Gigawattstunden anrechenbarem Verbrauch kann bis zum 31. Mai 2027 nachgereicht werden. Wer für dasselbe Jahr Strompreiskompensation beantragt, hat bis zum 15. Juli 2027.

Was die Richtlinie nicht verlangt: dass die Rechnung 2026 schon fünf Cent zeigt. Der Zielpreis von 50 Euro je Megawattstunde ist nach der BAFA-Darstellung der Betrag, den das Unternehmen mindestens selbst trägt. Die Auszahlung kommt nach positivem Abschluss der Prüfung. Diese Seite stellt keinen Antrag.

Warum die Hälfte wieder raus muss

How-tos schreiben: Entlastung, fertig. Mit der Antragstellung verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens 50 Prozent der gewährten Basis-Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung umgesetzt werden, und erst nach Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres. Für 2026 zählen nur Maßnahmen ab 2026.

Was die Richtlinie nicht verlangt: dass die Maßnahme schon im Antrag steht. Das BAFA: bei Antragstellung muss das Unternehmen keine Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen machen. Wird der Nachweis nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht, wird die Billigkeit im prozentualen Umfang der Nichterfüllung aufgehoben. Rückforderungen sind mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der Überweisung zu verzinsen.

Der Flexibilitätsbonus ist ein zweiter Kalender derselben Familie. Er erhöht die Beihilfe um zehn Prozent und zieht eine engere Investitionsbindung nach. Er ist nicht diese Seite. Diese Seite wählt keine Maßnahme.

Warum nur die Hälfte der Menge zählt

How-tos schreiben: fünf Cent auf jeder Kilowattstunde. Die Formel der Basis-Beihilfe lautet nach dem BAFA: Ba gleich 0,5 mal anrechenbarer Stromverbrauch mal Differenzpreis. Nur die Hälfte der Menge ist beihilfefähig. Der Referenzpreis für 2026 beträgt 87,44 Euro je Megawattstunde, 8,744 Cent je Kilowattstunde. Der Differenzpreis beträgt 37,44 Euro, 3,744 Cent, weil der Zielpreis von 50 Euro greift. Das BAFA-Beispiel: 100 Gigawattstunden ergeben 1.872.000 Euro Basisleistung.

Anrechenbar ist der selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle der KUEBLL-Teilliste 1 nach der Klassifikation WZ 2008. Dieselbe Kilowattstunde, für die Strompreiskompensation beantragt wird, zählt nicht mit. Der maßgebliche Zeitpunkt der Zuordnung ist das Ende des Abrechnungsjahres. Das BAFA nennt keinen Mindestverbrauch.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten, unter anderem wenn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist. Die AGVO-Seite trägt den Kapitaltest. Diese Seite stuft niemanden ein und rechnet keine Beihilfe.

Warum das nicht die BesAR und nicht die Stromsteuer ist

Drei Achsen gegen die Besondere Ausgleichsregelung: Auslöser (Billigkeit auf dem Vorjahr gegen den 30. Juni für das Folgejahr), Preis (Hälfte der Menge mal Differenzpreis gegen die Begrenzung der beiden Umlagen, erste Gigawattstunde voll), Zeitpunkt (31. März 2027 für 2026 gegen den 30. Juni für das Folgejahr). Die BesAR-Seite trägt den 30. Juni. Diese Seite trägt die Rechnung, die 2026 nichts holt.

Drei Achsen gegen die Stromsteuerentlastung: Auslöser (Marktpreis-Billigkeit gegen die Steuer auf der Rechnung), Preis (3,744 Cent auf der Hälfte der Menge gegen 20 Euro je Megawattstunde auf Antrag), Zeitpunkt (Auszahlung nach Prüfung 2027 gegen die Festsetzungsfrist des Folgejahres). Die Stromsteuer-Seite trägt den Tarif auf der Rechnung. Diese Seite trägt die Billigkeit, die erst nach dem Jahr kommt. Diese Seite stuft keine Branche ein.

Was Keel dazu macht und was nicht

Der Industriestrompreis ist keine der sieben Keel-Methoden. Er ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Stromkosten zeigt und nicht den 31. März, nicht die Hälfte der Menge und nicht die 48 Monate. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Stromrechnung oder der BAFA-Korrespondenz entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die Rechnung 2026 nicht leert, welche Hälfte wieder raus muss, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Bewilligungsstelle, keine Kanzlei, kein BAFA. Wir stellen keinen Antrag, rechnen keine Beihilfe und wählen keine Maßnahme. Ob ein konkreter Wirtschaftszweig, eine Menge oder eine Investition im Einzelfall trägt, gehört zum BAFA, zum Steuerberater und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Stromrechnung und, falls sie im Haus ist, die BAFA-Korrespondenz. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.