Warum die Rechnung die Kompensation nicht holt

How-tos behandeln die Strompreiskompensation als Tarif. Sie schreiben: beantragen, Entlastung, Liquidität. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt zahlt eine Billigkeit für einen Teil der indirekten CO2-Kosten des jeweils abgelaufenen Kalenderjahres. Der Antrag kommt erst nach dem Jahr.

Die nationale Richtlinie trägt seit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. Juli 2026 den Namen Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen. Eine weitere Änderung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2030 wird noch erarbeitet. Was die Richtlinie nicht verlangt: dass die Rechnung dieses Jahres schon die Kompensation zeigt. Die Auszahlung kommt nach positivem Abschluss der Prüfung auf das im Antrag genannte Konto.

Diese Seite stellt keinen Antrag und rechnet keine Beihilfe. Die Industriestrompreis-Seite trägt die andere Billigkeit desselben Hauses.

Warum die Ausschlussfrist das Folgejahr leert

How-tos schreiben: Frist, Portal, fertig. Der Leitfaden der DEHSt: die Antragsfrist endet frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres. Sie ist eine Ausschlussfrist. Ein Antrag nach Ablauf ist von der Prüfung ausgeschlossen. Eine Beihilfe kann dann erst wieder für das folgende Abrechnungsjahr beantragt werden.

Für das Abrechnungsjahr 2025 hat die DEHSt das Ende auf den 17. August 2026 gelegt. Der Antrag ist nur vollständig, wenn zum Ende dieser Frist die bestätigten Datensätze beider Anwendungen vorliegen: der Beihilfeantrag und der Nachweis der ökologischen Gegenleistungen, oder die Verpflichtungserklärung für neu hinzugekommene Sektoren. Eine qualifizierte elektronische Signaturkarte kann bis zu drei Monate brauchen.

Was die Richtlinie nicht verlangt: dass eine verspätete Eingabe das Vorjahr noch holt. Diese Seite setzt keine Frist und füllt kein Formular.

Warum das Produkt zählt und nicht der Wirtschaftszweig

How-tos schreiben: energieintensiv, berechtigt, fertig. Die DEHSt: die Zuordnung eines Unternehmens zu einem Wirtschaftszweig entscheidet nicht. Maßgeblich sind die hergestellten Produkte in den Tabellen 1 und 2 des Anhangs I der europäischen Beihilfe-Leitlinien. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Betrieb sein und beihilfefähige Produkte herstellen. Weiterverarbeitung zu nicht beihilfefähigen Produkten zählt nicht.

Ab dem Abrechnungsjahr 2025 gilt für die Sektoren der Tabelle 1 eine Beihilfeintensität von 0,8, für Tabelle 2 von 0,75. Dieselbe Kilowattstunde, die in der Strompreiskompensation sitzt, zählt beim Industriestrompreis nicht mit. Nummer 3 der Richtlinie schließt Unternehmen in Schwierigkeiten aus, unter anderem bei beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren, bei Pflicht zum Eröffnungsantrag, bei Eintrag im Schuldnerverzeichnis und bei einer offenen Rückforderungsanordnung der Kommission.

Die AGVO-Seite trägt den Kapitaltest. Diese Seite stuft niemanden ein und rechnet keine Intensität.

Warum das nicht der Industriestrompreis und nicht die BesAR ist

Drei Achsen gegen den Industriestrompreis: Auslöser (DEHSt-Billigkeit auf den indirekten CO2-Kosten des Vorjahres gegen BAFA-Billigkeit auf dem Marktpreis 2026), Preis (0,8 oder 0,75 auf dem Produktbenchmark gegen die Hälfte der Menge mal Differenzpreis), Zeitpunkt (Ausschlussfrist zwischen 31. Mai und 30. September gegen den 31. März 2027, mit Verlängerung auf den 15. Juli 2027 wenn derselbe Jahrgang beide Anträge trägt). Die Industriestrompreis-Seite trägt die Rechnung 2026. Diese Seite trägt die Kompensation, die dieselbe Rechnung nicht leert.

Drei Achsen gegen die Besondere Ausgleichsregelung: Auslöser (Kompensation des Vorjahres gegen den 30. Juni für das Folgejahr), Preis (Anteil an den indirekten CO2-Kosten gegen die Begrenzung der beiden Umlagen, erste Gigawattstunde voll), Behörde (DEHSt gegen BAFA). Die BesAR-Seite trägt den 30. Juni. Diese Seite trägt den Antrag, der das Vorjahr nach der Ausschlussfrist nicht mehr holt. Diese Seite stuft keine Branche ein.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Strompreiskompensation ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Stromkosten zeigt und nicht die Ausschlussfrist, nicht das Produkt und nicht das Vorjahr. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Stromrechnung oder der DEHSt-Korrespondenz entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die Rechnung dieses Jahres nicht leert, welche Frist das Vorjahr schließt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Bewilligungsstelle, keine Kanzlei, keine DEHSt. Wir stellen keinen Antrag, rechnen keine Beihilfe und stufen kein Produkt ein. Ob ein konkreter Sektor, eine Anlage oder eine Gegenleistung im Einzelfall trägt, gehört zur DEHSt, zum Steuerberater und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Stromrechnung und, falls sie im Haus ist, die DEHSt-Korrespondenz. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.