Warum die Schlechtwetterzeit den Lohn nicht holt

How-tos behandeln das Saison-Kurzarbeitergeld als Wetterschutz. Sie schreiben: erste Ausfallstunde, nahezu kostenneutral, Belegschaft bleibt. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Die weiteren Vorschriften über das Kurzarbeitergeld gelten nach § 101 Absatz 7 mit Ausnahme der Anzeige. Dazu gehört § 320 Absatz 1 Satz 2: der Arbeitgeber hat diese Leistungen kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Die Agentur für Arbeit schreibt dasselbe: Saison-Kurzarbeitergeld zahlen Sie grundsätzlich in Vorleistung. Die BWA zeigt den gesunkenen Personalaufwand. Sie zeigt nicht, dass der Januarlohn zuerst das Haus verlässt.

Absatz 5 nennt den erheblichen Arbeitsausfall: witterungsbedingt oder wirtschaftlich oder ein unabwendbares Ereignis, vorübergehend und nicht vermeidbar. Als nicht vermeidbar gilt auch, was überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. Absatz 6 setzt den Witterungstag auf mindestens eine ausgefallene Stunde. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass das Wetter den Lohn schon holt, oder dass „nahezu kostenneutral“ auf dem Zahltag sitzt. Diese Seite stuft keinen Betrieb als Baubetrieb ein und rechnet keine Ausfallstunde.

Warum keine Anzeige kein Geld ist

How-tos setzen die fehlende Anzeige mit dem Zufluss gleich. Absatz 7 nimmt nur § 99 aus. Der Leistungsantrag bleibt. Die Agentur setzt ihn auf eine Ausschlussfrist von drei Monaten; die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den die Leistung beantragt wird. Ausgezahlt hat der Betrieb zu diesem Zeitpunkt längst. Wer den Antrag versäumt, hat die Leistung finanziert und behält sie als Aufwand.

Dieselbe Lücke sitzt auf den Beiträgen. § 102 Absatz 4 erstattet die vom Arbeitgeber allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Beziehende von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag. Die Agentur schreibt: außer für Angestellte und Poliere. Die How-tos lesen dieselbe Erstattung als Netting auf dem Zahltag. Für den Plan ist sie ein zweiter Antrag auf einem alten Monat.

Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die fehlende Anzeige die Agentur schon hat zahlen lassen, oder dass die Beitragserstattung die Auszahlung ersetzt. Ob ein konkreter Monat, ein Antrag oder eine Erstattung trägt, prüft die Agentur. Diese Seite stellt keinen Antrag.

Warum der 31. März das Instrument endet

Die Schlechtwetterzeit endet am 31. März. In diesen vier Monaten geht das Saison-Kurzarbeitergeld dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld vor. Die Bezugszeit zählt nicht auf die zwölf Monate des § 104. Der April ist trotzdem kein Saisonmonat. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der 31. März das Instrument verlängert, oder dass ein wirtschaftlicher Ausfall im April dieselbe Zeile trägt.

Ein zweiter Kalender sitzt daneben und läuft oft in die andere Richtung. § 102 Absatz 2 zahlt Zuschuss-Wintergeld in Höhe von bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Stunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst und die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes vermieden wird. Das Geld kommt, weil das Instrument nicht gezogen wird. Absatz 3 zahlt Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1,00 Euro für jede berücksichtigungsfähige geleistete Stunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Februar; im Dezember bis zu 90 Stunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180. Das Geld sitzt auf der gearbeiteten Stunde, nicht auf der ausgefallenen.

Absatz 1 bindet beide Wintergelder und die Beitragserstattung daran, dass Mittel durch eine Umlage aufgebracht werden. Absatz 5 beschränkt sie im Baugewerbe auf Arbeitsverhältnisse, die in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden können. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass Wintergeld dieselbe Kasse ist wie das Saison-Kurzarbeitergeld. Diese Seite rechnet kein Wintergeld und stuft keine Kündigungssperre ein.

Warum das nicht die Personalkosten, nicht die Rückforderung und nicht die Sozialkasse ist

Drei Achsen gegen die Personalkosten: Auslöser (Schlechtwetterzeit im Bau gegen wirtschaftlichen Ausfall in jedem Betrieb), Preis (erste Ausfallstunde plus Beitragserstattung auf Antrag gegen die Drittel-Schwelle und den allein getragenen Beitrag), Zeitpunkt (1. Dezember bis 31. März ohne Anzeige gegen den Monat der Anzeige und die zwölf Monate). Die Personalkostenseite trägt das konjunkturelle Kurzarbeitergeld als ersten Abfluss. Diese URL trägt die Schlechtwetterzeit, die den Lohn nicht holt.

Drei Achsen gegen die Kurzarbeitergeld-Rückforderung: Auslöser (lebende Wintersaison gegen die abschließende Entscheidung), Preis (Vorleistung von Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld gegen die Rückzahlung derselben vorläufigen Leistung), Zeitpunkt (Antrag innerhalb von drei Monaten gegen die Abschlussprüfung, in der Regel bis zum 30. November der folgenden Saison). Die Rückforderungsseite trägt den alten Monat. Diese URL trägt den kommenden Dezember.

Drei Achsen gegen die Sozialkasse Bau: Auslöser (Wetterstunde gegen Urlaub), Preis (60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz plus Wintergeld gegen die Urlaubserstattung), Zeitpunkt (1. Dezember bis 31. März bei der Agentur gegen den 15. und den 28. bei der Kasse). Die Sozialkassenseite trägt den Urlaub, der zuerst eine Auszahlung ist. Diese URL trägt das Wetter, das den Lohn nicht holt. Die Winterbeschäftigungsumlage, die Absatz 1 nur als Finanzierungsquelle nennt, ist nicht diese Zeile.

Was Keel dazu macht und was nicht

Saison-Kurzarbeitergeld ist keine der sieben Keel-Methoden. Es ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den gesunkenen Personalaufwand zeigt und nicht die Vorleistung, nicht den Antrag und nicht den 31. März. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegen, Lohnjournal oder letztem Leistungsantrag entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die Schlechtwetterzeit nicht holt, welcher Antrag die Erstattung trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Agentur für Arbeit, keine Lohnabrechnung, keine Kanzlei. Wir rechnen kein Saison-Kurzarbeitergeld, stellen keinen Antrag und stufen keinen Betrieb als Baubetrieb ein. Ob ein konkreter Ausfall, ein Wintergeld oder eine Beitragserstattung im Einzelfall trägt, gehört zur Agentur und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus sind, das Lohnjournal oder der letzte Leistungsantrag. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.