Warum der Beitrag die Rente nicht holt

How-tos behandeln 0,8 Prozent als betriebliche Altersversorgung, die die Belegschaft absichert. Sie schreiben: Zusatzversorgung, Pensionskasse, Mitarbeiter versorgt, der Beitrag holt die Rente. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Zweck der gemeinsamen Einrichtung ist es, aus den Beiträgen Beihilfen zur vollen Erwerbsminderungsrente oder zur Altersrente zu zahlen. Die Staffel sitzt bei 29,68 bis 41,96 Euro im Monat, dazu 9,20 Euro Gewinnzuschlag nach Beschluss und Genehmigung. Rund 6.000 ehemalige Beschäftigte erhalten zurzeit eine Beihilfe. Der Betrieb zahlt. Er bekommt keine Betriebsrente.

Die BWA zeigt den gesunkenen Personalaufwand, sobald weniger Köpfe da sind. Sie zeigt nicht, dass zahlen keine Betriebsrente holt, und nicht, dass die Beihilfe nach zehn ununterbrochenen Jahren an den Rentner geht. Was der Tarifvertrag nicht verlangt: dass „gezahlt“ schon eine Betriebsrente holt, oder dass fehlende Anwartschaften die 0,8 Prozent leeren. Eine Abfindung wird nicht gezahlt. Diese Seite stuft keinen Betrieb ein und rechnet keinen Beitrag.

Warum der 30. Juni die Zahlung ist

§ 4 des Tarifvertrags: der Arbeitgeber zahlt in jedem Kalenderjahr 0,8 Prozent der Entgeltsummen des Vorjahres, die von den der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angeschlossenen Berufsgenossenschaften der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden; der Beitrag ist spätestens bis zum 30. Juni zu zahlen. Schuldner ist der einzelne Arbeitgeber. Die gemeinsame Einrichtung darf die Beiträge unmittelbar fordern. Der Anspruch entsteht mit der Allgemeinverbindlichkeit. Der Verfahrenstarifvertrag (AVE BAnz AT 01.06.2023 B1 ab 1. Juli 2021) lässt die Berufsgenossenschaft jährlich eine Beitragsaufstellung mit Höhe und Zahlungsterminen schicken. Die Mitteilung ist nicht die Pflicht. Der 30. Juni bleibt die Zahlung, auch wenn die Aufstellung später kommt.

§§ 31 und 32 des Zweiten Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes erstreckten beide Tarifverträge zuerst auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich. Die geltende Allgemeinverbindlicherklärung (BAnz AT 01.06.2023 B1 und B2) trägt den Text mit 0,8 Prozent und dem 30. Juni ab 2021. Die ältere Anlage druckte noch 0,66 Prozent und einen 31. Dezember im Verfahren; das ist nicht der lebende Kalender. Was die Vorschriften nicht verlangen: dass eine fehlende Aufstellung den 30. Juni schon leert, oder dass der Versand im Mai die Fälligkeit ist. Diese Seite zieht keinen Beitrag ein.

Warum das Vorjahr der Schnitt nicht leert

Bemessungsgrundlage ist die Entgeltsumme des Vorjahres, dieselbe Größe, die die Berufsgenossenschaft für die Umlage nach § 152 SGB VII verwendet. Ein Personalabbau im laufenden Jahr senkt diese Summe nicht. Der 30. Juni 2026 trägt die Löhne von 2025. Ein Einbruch 2026 sitzt erst auf dem 30. Juni 2027. Zwei Gläubiger, eine Vorjahressumme, zwei Kalender: die Berufsgenossenschaft im Mai, die Zusatzversorgung am 30. Juni.

Der räumliche Geltungsbereich sitzt auf dem Gebiet der Bundesrepublik einschließlich Berlin-West im Geltungsbereich des Grundgesetzes vor dem 3. Oktober 1990. Persönlich ausgenommen sind Beschäftigte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV. Was die Tarifverträge nicht verlangen: dass der Schnitt dieses Jahres den 30. Juni dieses Jahres schon leert, oder dass eine fehlende Betriebsrente die 0,8 Prozent leert. Diese Seite stuft keinen Betrieb ein und teilt keine Stunde zu.

Warum das nicht der Bäcker, nicht die Berufsgenossenschaft und nicht die Altersteilzeit ist

Drei Achsen gegen den Bäcker: Gegenstand (Beihilfe an Rentner nach zehn Jahren gegen Beihilfe an Einrichtungen ohne Anspruch), Preis (0,8 Prozent der Vorjahresentgeltsumme gegen 1,1 Promille derselben Vorjahressumme), Leser (Industrie gegen Handwerk). Der 30. Juni und die Vorjahreslohnsumme der Berufsgenossenschaft sitzen auf beiden Kalendern. Die Bäckerseite trägt die Umlage, die die Beihilfe nicht holt. Diese URL trägt den Beitrag, der die Rente nicht holt.

Drei Achsen gegen die Berufsgenossenschaft: Gegenstand (kleine Rentenbeihilfe gegen Unfallversicherung), Preis (0,8 Prozent gegen den Umlagesatz auf dieselbe Vorjahressumme), Zeitpunkt (30. Juni gegen den Mai-Bescheid, mit drei Tagen Schonfrist nach § 169 SGB VII, die dieser Beitrag nicht kennt). Die Berufsgenossenschaftsseite trägt den Mai-Betrag, der das Vorjahr ist. Diese URL trägt den 30. Juni, der die Rente nicht holt.

Drei Achsen gegen die Altersteilzeit: Gegenstand (monatliche Beihilfe von rund 30 bis 42 Euro gegen ein Wertguthaben, das schon verdienter Lohn ist), Preis (0,8 Prozent einmal im Jahr gegen weiterlaufenden Lohn plus Sicherung ab der ersten Gutschrift), Zeitpunkt (30. Juni gegen die erste Buchung, dann ein Monat bis zur Hinterlegung). Dieselbe GmbH kann alle drei Kalender tragen. Diese Seite stuft das nicht ein.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Zusatzversorgung der Brotindustrie ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den gesunkenen Personalaufwand zeigt und nicht den 30. Juni, nicht die Vorjahresentgeltsumme und nicht, dass zahlen keine Rente holt. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegen, Lohnjournal oder letzter Beitragsaufstellung entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile der Beitrag nicht holt, welcher 30. Juni die Zahlung trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Sozialkassenberatung, keine Kanzlei und kein Lohnbüro. Wir stufen keinen Betrieb ein, rechnen keinen Beitrag und stellen keinen Leistungsantrag. Ob ein konkreter Betrieb, eine Entgeltsumme oder eine Aufstellung im Einzelfall trägt, gehört zur gemeinsamen Einrichtung und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus sind, das Lohnjournal oder die letzte Beitragsaufstellung der Berufsgenossenschaft zur Zusatzversorgung. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.