Arzneimittelgroßhandel in der Krise: Skonto darf unter den Festzuschlag
How-tos schreiben: Skonto ist wieder erlaubt, früher zahlen, sparen. Seit dem 22. September 2026 darf der Großhandel handelsübliche Skonti gewähren, auch wenn der Preis unter Herstellerabgabepreis, 73 Cent Festzuschlag und Umsatzsteuer fällt. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 genau diesen Boden als Mindestpreis gelesen. Zwei Wochen Ware müssen trotzdem stehen. Keel in Hamburg legt Festzuschlag, Skonto und Pflichtlager in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Skonto unter 73 Cent
- Zwei Wochen Pflichtlager
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum der Festzuschlag kein Boden mehr ist
§ 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV bleibt im Wortlaut stehen. Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte „sind auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ein Festzuschlag von 73 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben"; zusätzlich darf höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens 37,80 Euro, erhoben werden. Der Bundesgerichtshof las das „sind zu erheben" am 8. Februar 2024 als Mindestpreis (I ZR 91/23, Großhandelszuschläge II). Skonti, die darunter führten, waren unzulässig, echte wie unechte.
Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen vom 16. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 266) fügt mit Wirkung vom 22. September 2026 den Satz 4 ein: „Abweichend von Satz 1 ist die Gewährung von handelsüblichen Skonti, die im Gegenzug für eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung gewährt werden, auch dann zulässig, wenn hierdurch der bei der Abgabe eines Fertigarzneimittels erhobene Preis niedriger ist als die Summe des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers, des in Satz 1 genannten Festzuschlags und der Umsatzsteuer." Der Boden, den der BGH beschrieben hat, gilt für diese Skonti nicht mehr.
Was Satz 4 nicht trägt, ist das unechte Skonto. Nur die Zahlung vor Fälligkeit öffnet die Ausnahme. Die pünktliche Zahlung am Fälligkeitstag bleibt unter dem BGH-Boden. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass nach dem Skonto noch 73 Cent übrig sind. Diese Seite stuft keinen Satz und keine Rechnung ein.
Warum früher zahlen hier billiger heißt
Die How-tos sind für die Apotheke geschrieben. Früher zahlen, Skonto ziehen, Einkauf senken. Dieselbe Überweisung ist für den Großhandel der umgekehrte Kalender: der Eingang kommt früher, der Betrag ist kleiner. Der Festzuschlag, den der Verband der vollversorgenden Großhandlungen als nicht mehr kostendeckend für die Mehrheit der Packungen beschreibt, darf unterschritten werden, sobald jemand vor Fälligkeit zahlt.
Was die Vorschrift nicht verlangt: eine neue Preisliste, eine Einigung über den Festzuschlag selbst, oder dass die abgegebene Packung danach noch ihre Kosten trägt. Der variable Zuschlag bleibt bei 3,15 Prozent und 37,80 Euro gedeckelt. Ein Hochpreiser ändert an diesem Skonto nichts: der Boden, der weggefallen ist, war der Centbetrag, nicht die Deckelung nach oben.
Ob ein konkretes Skonto handelsüblich ist, prüft nicht diese Seite. Handelsüblich ist im Verordnungstext nicht beziffert. Der Plan braucht trotzdem zwei Spalten: den Eingang vor Fälligkeit und den Betrag, der danach fehlt.
Warum zwei Wochen Ware trotzdem stehen müssen
§ 52b Absatz 2 AMG definiert die vollversorgende Großhandlung über das Sortiment und über die Zeit. Die vorzuhaltenden Arzneimittel „müssen dabei mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen"; die in der Liste nach § 35 Absatz 5a Satz 1 SGB V stehenden „müssen mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für vier Wochen entsprechen". Das ist kein Lagerziel. Es ist eine gesetzliche Bindung von Ware, die in der Krise nicht als Hebel frei wird.
Absatz 3 hält denselben Betrieb an der Rampe. Vollversorgende Großhandlungen müssen „eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der mit ihnen in Geschäftsbeziehung stehenden Apotheken gewährleisten". Andere Großhandlungen tun dasselbe im Umfang der von ihnen vorgehaltenen Arzneimittel. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Packung kostendeckend ist, oder dass das Pflichtlager schrumpfen darf, weil der Festzuschlag unterschritten wurde.
Der Verband, den § 52b Absatz 3b Nummer 5 AMG in den Beirat holt, schreibt, 65 Prozent der verschreibungspflichtigen Packungen seien nicht mehr kostendeckend zu beschaffen, zu lagern und auszuliefern, besonders niedrigpreisige rabattvertragsgeregelte Generika. Genau diese Packungen sitzen in den zwei Wochen. Asset-Monetarisierung liest das Lager als frei. Hier ist es das nicht.
Warum das nicht die Apotheke und nicht die offene Rechnung ist
Dieselbe Packung trägt auf der Apothekenseite den Zuschlag nach § 3 AMPreisV und den Abschlag nach § 130 SGB V. Hier trägt sie den Festzuschlag nach § 2 und das Pflichtlager nach § 52b AMG. Drei Achsen gegen die Apotheke: Auslöser (Skonto für Zahlung vor Fälligkeit gegen den Zehn-Tage-Abschlag der Kasse), Preis (73 Cent, jetzt unterschreitbar, gegen 3 Prozent plus 9 Euro), Zeitpunkt (Eingang vor dem eigenen Fälligkeitstag gegen die Vorfinanzierung bis zur Kassenabrechnung).
Drei Achsen gegen die offenen Forderungen: Auslöser (gesetzlich erlaubter Nachlass gegen eine fällige Handelsrechnung), Preis (Betrag unter dem bisherigen Boden gegen den vollen Rechnungsbetrag plus Verzug), Gegenstand (Rx-Großhandelspreis gegen eine offene Forderung). Die Apothekenseite hat den BGH-Boden als Einkaufsgrenze beschrieben. Satz 4 ist die Korrektur, und sie sitzt auf dieser Seite.
Ob ein konkretes Skonto, ein Sortiment oder eine Belieferung im Einzelfall trägt, gehört zur Aufsicht und zum Anwalt. Diese Seite entscheidet keinen Fall.
Was Keel dazu macht und was nicht
Der unterschrittene Festzuschlag ist keine der sieben Keel-Methoden. Er ist ein Betrag mit Datum, den die BWA als Umsatz zeigt und der Plan als kleineren, früheren Eingang lesen muss, während zwei Wochen Ware gebunden bleiben. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegen, Konditionen und Lagerreichweite entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: Skonto gegen Runway, Pflichtlager gegen freie Ware, und welche Hebel ohne diesen Boden real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Aufsicht, keine Preisbehörde, keine Kanzlei. Wir setzen kein Skonto fest, prüfen keine Erlaubnis und beurteilen kein Sortiment. Ob ein Satz, eine Belieferung oder eine Lagerhaltung im Einzelfall trägt, gehört zur Aufsicht und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus sind, die Konditionen und die Lagerreichweite. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.