Warum der 10. zwei Pflichten trägt

How-tos und das BayernPortal behandeln die Filmabgabe als Formular. Sie schreiben: Umsatzzahlen eintragen, Portal der Filmförderungsanstalt, Lastschrift. Das Gesetz stellt zwei Pflichten auf denselben Tag. § 125 Absatz 1: die Filmabgabe der Kinos, der Videoprogrammanbieter und der Anbieter von Videoabrufdiensten nach den §§ 128 bis 130 ist monatlich jeweils bis zum Ablauf des Zehnten des folgenden Monats an die Filmförderungsanstalt zu zahlen.

§ 145 Absatz 1 Satz 1: die Auskünfte der Kinos und der Videowirtschaft sind monatlich, jeweils bis zum Ablauf des Zehnten des darauffolgenden Monats, kostenfrei zu erteilen. Meldung und Zahlung sind also nicht derselbe Klick. Wer nur überweist und nicht meldet, oder nur meldet und nicht zahlt, hat den 10. nicht erfüllt. Kinos mit elektronischem Kassensystem müssen nach Absatz 2 elektronisch melden. Diese Seite füllt kein Portal aus.

Warum der Satz auf dem Vorjahr sitzt

§ 128 Absatz 1: wer im Inland entgeltliche Vorführungen von Filmen mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten veranstaltet, hat für jedes Kino vom Nettoumsatz aus dem Verkauf von Eintrittskarten eine Filmabgabe zu entrichten, wenn dieser Umsatz je Kino im Jahr 150.000 Euro übersteigt. Absatz 2 setzt 1,8 Prozent bis 750.000 Euro, 2,4 Prozent bis 1,5 Millionen Euro und 3 Prozent darüber. Absatz 3 Satz 1: für die Bestimmung der Umsatzgrenzen ist der Umsatz des Vorjahres zugrunde zu legen.

Die Bemessungsgrundlage dieses Monats sind die Nettoeintrittskartenerlöse dieses Monats. Leere Sitze senken den Euro, nicht die Pflicht. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass dieses Jahr die 150.000 Euro wieder erreicht, oder dass die Säle voll sind. Ein gutes Vorjahr hält den Satz und die Pflicht, auch wenn der Lauf dieses Jahres darunterliegt. Das BayernPortal rechnet noch je Leinwand und 100.000 Euro. § 128 Absatz 1 rechnet je Kino und 150.000 Euro.

Warum die fehlende Meldung die Pflicht nicht löscht

§ 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zieht die Auskunftspflicht auch auf den, der nur deshalb nicht zahlt, weil die Umsatzgrenze nicht erreicht ist. Unter 150.000 Euro entfällt die Abgabe, nicht die Meldung. Fehlt die Auskunft bis zum 10., kann die Filmförderungsanstalt nach § 147 Absatz 1 die Feststellungen im Wege der Schätzung treffen.

§ 124 Satz 2: Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Der Bescheid bleibt Zahlung, auch wenn er angegriffen wird. Liegen keine Vorjahresumsätze vor, können die Grenzen nach § 128 Absatz 3 Satz 3 anhand der Monatsumsätze im Abgabejahr errechnet werden. Die Filmförderungsanstalt stuft Neueröffnungen zunächst mit 3,0 Prozent ein und legt den Satz nach der Hochrechnung am Jahresende endgültig fest; zuviel Gezahltes wird erstattet. Diese Seite schätzt nichts und legt keinen Widerspruch ein.

Warum das nicht die Berufsgenossenschaft und nicht der 31. März ist

Drei Achsen gegen die Berufsgenossenschaft: Auslöser (Eintrittskarten gegen Entgelt der Versicherten), Preis (1,8 bis 3 Prozent dieses Monats gegen die Umlage auf das Vorjahresentgelt), Zeitpunkt (10. des Folgemonats gegen den Mai-Bescheid). Die Berufsgenossenschaft rechnet das ganze Vorjahr in eine Zahlung. Die Filmabgabe rechnet das Vorjahr nur in den Satz.

Drei Achsen gegen die Ausgleichsabgabe: Auslöser (Ticketumsatz gegen unbesetzte Pflichtplätze), Preis (Prozent der Karten gegen 155 bis 815 Euro je Platz), Zeitpunkt (monatlich am 10. gegen den 31. März). Videoabrufdienste und Videoprogrammanbieter teilen denselben 10. und denselben Vorjahresblick, mit einer eigenen Schwelle von 500.000 Euro.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Filmabgabe ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist eine Zahlung mit Datum, die im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den Ticketumsatz zeigt und den 10. nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Meldung oder dem Bescheid der Filmförderungsanstalt entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Position im Plan fehlt, warum der Satz dieses Jahres auf dem Vorjahr sitzt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Kanzlei, keine Filmförderungsanstalt, kein Portal. Wir rechnen keinen Satz, stufen kein Kino ein und füllen keine Meldung aus. Ob eine Schwelle greift, ob eine Schätzung trägt und ob ein Bescheid richtig ist, gehört zur Filmförderungsanstalt und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Ticketumsätze und, falls sie im Haus ist, die Meldung oder der Bescheid der Filmförderungsanstalt. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.