Ausgleichsabgabe in der Krise: der 31. März sitzt auf dem Vorjahr
How-tos schreiben: Ausgleichsabgabe berechnen, Anzeige ausfüllen, Quote erfüllen. Für die GmbH ist das eine Zahlung mit Datum. § 154 Absatz 1 SGB IX setzt die Pflicht ab jahresdurchschnittlich 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 Prozent. § 160 Absatz 1 ermittelt die Abgabe auf einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote. Der 31. März sitzt deshalb auf dem Vorjahr. Ein Schnitt im Herbst ändert die Quote dieses Jahres nicht. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- 31. März auf dem Vorjahr
- Zwei Adressen, eine Zahlung
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum Anzeige und Zahlung nicht derselbe Brief sind
How-tos und Inklusionsportale behandeln die Ausgleichsabgabe als Formular. Sie schreiben: Anzeige bis 31. März, Vordruck der Agentur, Integrationsamt. Das Gesetz stellt zwei Adressen daneben. § 163 Absatz 2 Satz 1 SGB IX: die Arbeitgeber haben der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich bis spätestens zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr die Daten anzuzeigen. Satz 2 legt der Anzeige eine Kopie zur Weiterleitung an das Integrationsamt bei.
§ 160 Absatz 4 Satz 1: die Ausgleichsabgabe zahlt der Arbeitgeber jährlich zugleich mit der Erstattung der Anzeige nach § 163 Absatz 2 an das für seinen Sitz zuständige Integrationsamt. Anzeige und Zahlung sind also nicht derselbe Brief. Die Agentur bekommt die Zahlen. Das Integrationsamt bekommt das Geld. Fehlt die Anzeige bis zum 30. Juni, erlässt die Agentur nach Absatz 3 einen Feststellungsbescheid. Diese Seite füllt kein Formular aus.
Warum der Jahresdurchschnitt den Personalabbau überlebt
Die Quote ist kein Stichtag. § 160 Absatz 1 Satz 3: die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. § 154 Absatz 1 Satz 1 zählt dieselbe Formel schon bei der Pflicht: private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Ein Abbau im Oktober ändert den Durchschnitt der ersten neun Monate nicht. Die Zahlung im März sitzt auf diesem Durchschnitt, nicht auf der Belegschaft, die dann noch da ist.
Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Kasse im März reicht, oder dass der Personalhebel schon gewirkt hat. Die Berufsgenossenschaft rechnet denselben Vorjahresblick in den Mai. Die Ausgleichsabgabe rechnet ihn in den März. Die Filmabgabe rechnet ihn nur in den Satz und zahlt am 10. des Folgemonats. Ob ein Arbeitsplatz nach § 156 zählt, entscheidet die Anzeige, nicht diese Seite.
Warum die Zahlung die Pflicht nicht aufhebt
§ 160 Absatz 1 Satz 2: die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Zahlen ist nicht abkaufen. Die Staffel sitzt in Absatz 2 und wird nach Absatz 3 an die Bezugsgröße gekoppelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Beträge zum 1. Januar 2025 bekannt gemacht (BAnz AT 11.12.2024 B2): 155, 275, 405 und 815 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz und Monat, die letzte Stufe bei einer jahresdurchschnittlichen Quote von 0 Prozent. Für Betriebe unter 40 und unter 60 Arbeitsplätzen gilt eine eigene, niedrigere Staffel.
Diese Seite rechnet keine Quote und empfiehlt keine Einstellung. Die 0-Prozent-Stufe ist keine Anweisung, sie ist der Preis, den das Gesetz auf eine leere Quote setzt. Ob ein Mensch als schwerbehindert oder gleichgestellt zählt, steht in der Anzeige.
Was nach dem 31. März noch läuft
Nach dem 31. März erhebt das Integrationsamt Säumniszuschläge nach § 24 Absatz 1 SGB IV: 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags für jeden angefangenen Monat. Unter 150 Euro bleibt der Zuschlag aus, wenn er gesondert anzufordern wäre. Ist der Arbeitgeber mehr als drei Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid und zieht die Beträge ein. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
Satz 8 desselben Absatzes schließt später zu: nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit folgt, wird die Ausgleichsabgabe weder nachgefordert noch erstattet. Eine Überzahlung ist dann kein Guthaben mehr. Eine Unterzahlung holt die Behörde nicht mehr. Diese Seite stundet nichts und legt keinen Einspruch ein.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die Ausgleichsabgabe ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist eine Zahlung mit Datum, die im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Lohnersparnis zeigt und den 31. März nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Anzeige oder dem Bescheid des Integrationsamts entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Position im Plan fehlt, warum der Schnitt dieses Jahres die März-Zahlung nicht senkt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Kanzlei, keine Agentur für Arbeit, kein Integrationsamt. Wir rechnen keine Quote, empfehlen keine Einstellung und füllen keine Anzeige aus. Ob ein Arbeitsplatz zählt, ob eine Stufe greift und ob ein Bescheid trägt, gehört zur Agentur, zum Integrationsamt und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Lohnjournale und, falls sie im Haus ist, die Anzeige oder der Bescheid des Integrationsamts. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.