Massenentlassung in der Krise: die Lohnzeile läuft nach der Entscheidung weiter
Der schnellste Personalhebel bewegt die Lohnzeile nicht am Tag der Entscheidung. Liegt die geplante Entlassung über den Schwellen des § 17 KSchG, werden die Kündigungen nach § 18 Absatz 1 erst einen Monat nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit wirksam. Ohne diese Anzeige endet der Vertrag nach dem Bundesarbeitsgericht vom 1. April 2026 gar nicht. Die Frist des § 622 BGB läuft daneben. Keel in Hamburg legt diese Monate in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Ein Monat nach der Anzeige
- Ohne Anzeige kein Ende
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Wann dieser Kalender überhaupt läuft
§ 17 Absatz 1 Satz 1: der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als fünf, in Betrieben von 60 bis unter 500 zehn vom Hundert oder mehr als 25, und ab 500 mindestens 30 Arbeitnehmer entlässt. Unterhalb dieser Zahlen läuft dieser Kalender nicht. Die Personalkostenseite trägt dann nur die Frist des § 622 BGB.
Satz 2 stellt andere Beendigungen gleich, die vom Arbeitgeber veranlasst werden. Ein Aufhebungsvertrag, den der Betrieb anbietet, zählt also mit. Geschäftsführer und zur Einstellung oder Entlassung berechtigte leitende Personen bleiben nach Absatz 5 draußen.
Ob eine geplante Maßnahme die Schwelle erreicht, prüft der Anwalt. Diese Seite zählt niemanden und empfiehlt keine Entlassung.
Die Sperrfrist ist Lohn
§ 18 Absatz 1: Entlassungen, die nach § 17 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam. Der Monat ist Lohn. Die Kündigungsfrist des § 622 BGB beginnt erst, wenn die Kündigung wirksam wird. Eine eingespielte Belegschaft mit sieben Monaten Frist plus dieser Sperre hält die Zeile also acht Monate.
Absatz 2 erlaubt der Agentur, den Monat auf längstens zwei zu strecken. Absatz 4 verlangt eine erneute Anzeige, soweit die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem sie zulässig sind. Beide Sätze halten denselben Block länger, als der Plan nach der Entscheidung ansetzt.
Die How-tos beschreiben die Anzeige. Niemand liest den Monat als Position im Zahlungsplan. Ob die Agentur zustimmt oder verlängert, entscheidet sie. Diese Seite stellt keinen Antrag.
Ohne Anzeige endet der Vertrag nicht
Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. April 2026 entschieden: eine nach § 17 Absatz 1 anzeigepflichtige Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber vor ihrem Ausspruch keine Anzeige erstattet hat (6 AZR 157/22). Die Rechtsfolge liest der Senat aus § 18 Absatz 1 selbst, unionsrechtskonform nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Oktober 2025 (C-134/24 Tomann, C-402/24 Sewel). „Entlassung" in § 18 meint die Kündigung. Ohne wirksame Anzeige beendet sie das Arbeitsverhältnis nicht.
Der Lohn läuft dann nicht einen Monat länger. Er läuft, bis eine wirksame Kündigung das Verhältnis beendet. Das ist der Invert: die Kündigung, die der Plan als Enddatum trägt, ist ohne Anzeige kein Enddatum.
Ob im Einzelfall eine Anzeige fehlt oder unwirksam ist, entscheidet das Arbeitsgericht. Diese Seite bewertet keine Kündigung.
Zwei Kalender, eine Entscheidung
Dieselbe Entscheidung trägt zwei Kalender. Der Sozialplan nach §§ 111, 112 BetrVG ist eine Zahlung, bevor die eingesparte Lohnzeile das Konto erreicht. Die Sperrfrist ist kein zweiter Sozialplan. Sie hält die alte Lohnzeile. Die Sozialplan-Seite besitzt die Abfindung. Hier sitzt der Monat, in dem der Vertrag noch nicht endet.
Die Personalkostenseite besitzt die Frist des § 622 BGB. Dieser Monat sitzt davor. Drei Daten, eine Entscheidung: Sperre, Frist, Abfindung. Ein vierter Kalender sitzt auf dem 31. März des Folgejahres: dieselbe Entscheidung ändert die jahresdurchschnittliche Quote dieses Jahres nicht. Die Langform steht unter Ausgleichsabgabe in der Krise.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die Massenentlassung ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie entscheidet über den Personalhebel mit: die eingesparte Lohnzeile ist keine freie Liquidität, solange Sperre und Frist kein Datum haben. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, falls sie vorliegt, der Anzeige oder dem Kündigungsschreiben entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welcher Monat im Plan fehlt, und warum die Kündigung allein die Zeile nicht schließt. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Kanzlei und keine Agentur für Arbeit. Wir erstatten keine Anzeige, bewerten keine Kündigung und zählen keine Schwelle. Das gehört zu Anwalt und Arbeitsgericht.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Lohnjournale und, falls sie im Haus ist, die Anzeige oder das Kündigungsschreiben. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.