Transfergesellschaft in der Krise: die Agentur zahlt zuletzt
How-tos schreiben: Transfergesellschaft aufsetzen, Agentur zahlt Transferkurzarbeitergeld. Für die GmbH ist das kein Abfluss, der aufhört. Die Agentur für Arbeit schreibt selbst: der Betrieb oder die beauftragte Transfergesellschaft zahlt die Löhne und das Transferkurzarbeitergeld aus, die Erstattung kommt danach. § 111 Satz 2 SGB III leistet längstens zwölf Monate. Keel in Hamburg legt diesen Vorschuss in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Agentur zahlt zuletzt
- Längstens zwölf Monate
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum die Agentur zuletzt zahlt
How-tos behandeln die Transfergesellschaft als Entlastung. Die Agentur für Arbeit sagt auf ihrer eigenen Seite etwas Engeres: wurde Transferkurzarbeitergeld bewilligt, zahlt der Betrieb oder die beauftragte Transfergesellschaft die Löhne und Gehälter aus, und in Vorleistung das Transferkurzarbeitergeld. Die Erstattung kommt danach. Auszahlen ist nicht entlastet sein.
§ 111 Absatz 1 Satz 2 SGB III leistet Transferkurzarbeitergeld „für längstens zwölf Monate“. Der Satz kennt keine Verlängerung in der Krise. Die Höhe folgt dem ausgefallenen Netto: grundsätzlich 60 Prozent, mit Kind im Haushalt 67 Prozent. Absatz 2 Satz 2 lässt den Entgeltausfall „auch jeweils 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts“ betragen. Die Lohnersparnis kann vollständig sein. Der Vorschuss bleibt.
Die Agentur schreibt weiter: Transferkurzarbeitergeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Arbeitsausfall angezeigt wird. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die eingesparte Lohnzeile schon auf dem Konto liegt, bevor der erste Monat ausgezahlt wird. Diese Seite richtet keine Transfergesellschaft ein.
Zwei Instrumente, zwei Vorschüsse
§ 110 Absatz 2 SGB III fördert Transfermaßnahmen als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, „jedoch höchstens 2 500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder gefördertem Arbeitnehmer“. Die Agentur schreibt: die Kosten tragen Sie als Arbeitgeber. Die Auszahlung des Zuschusses beantragen Sie, nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist, und die Unterlagen müssen spätestens drei Monate nach dem Ende da sein.
§ 111a Absatz 1 Nummer 3 verlangt für eine geförderte Weiterbildung während des Transferkurzarbeitergeldes, dass der Arbeitgeber „mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten trägt“. In Betrieben unter 250 Beschäftigten sinkt der Anteil auf 25 Prozent. Der Rest kann die Agentur übernehmen. Den ersten Teil legt der Betrieb aus.
Was keine der beiden Normen verlangt: dass der Zuschuss auf dem Konto ist, bevor die Maßnahme oder der Lehrgang beginnt. Der monatliche Antrag auf Transferkurzarbeitergeld hat dieselbe Drei-Monats-Frist nach dem abgerechneten Monat. Wer sie versäumt, hat ausgezahlt und behält den Betrag als Aufwand. Diese Seite rechnet keine Maßnahme ab.
Warum die Beratung vor der Entscheidung sitzt
§ 110 Absatz 1 Nummer 1 und § 111 Absatz 1 Nummer 4 verlangen dieselbe Reihenfolge: die Betriebsparteien müssen sich „im Vorfeld der Entscheidung“ von der Agentur für Arbeit beraten lassen, „insbesondere im Rahmen ihrer Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes“. Die Agentur sagt es in eigenen Worten: der Beratungstermin muss stattfinden, bevor die Einführung entschieden wurde, zum Beispiel mit Abschluss eines Sozialplans.
Absatz 2 Satz 1 knüpft den dauerhaften Arbeitsausfall an eine Betriebsänderung im Sinne des § 110 Absatz 1 Satz 3. Das ist die Betriebsänderung des § 111 BetrVG, „unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden ist“. Der Sozialplan kann fehlen. Die Beratung vor der Entscheidung fehlt dann trotzdem nicht. Ob eine konkrete Maßnahme eine Betriebsänderung ist, entscheidet der Anwalt.
Warum das nicht der Sozialplan und nicht die Kurzarbeit ist
Drei Achsen gegen den Sozialplan: Auslöser (Transferkurzarbeitergeld in einer eigenständigen Einheit gegen die Abfindung nach Betriebsverfassung), Preis (monatlicher Vorschuss plus Maßnahmekosten gegen die einmalige Dotierung), Zeitpunkt (längstens zwölf Monate nach der Anzeige gegen die Einigungsstelle, bevor die Lohnersparnis das Konto erreicht). Der Sozialplan bleibt. Die Transferseite trägt ihn nicht.
Drei Achsen gegen die Personalkosten und das konjunkturelle Kurzarbeitergeld: Auslöser (dauerhafter Arbeitsausfall nach einer Betriebsänderung gegen einen vorübergehenden), Preis (Entgeltausfall bis 100 Prozent plus Transferkurzarbeitergeld in Vorleistung gegen den ersten Monatsabfluss bei bleibender Belegschaft), Zeitpunkt (Anzeige bei der Agentur des personalabgebenden Betriebs gegen die Anzeige im eigenen Betrieb). Drei Achsen gegen die Kurzarbeitergeld-Rückforderung: Auslöser (monatliche Vorleistung gegen die abschließende Entscheidung), Preis (Löhne plus Transferkurzarbeitergeld jetzt gegen die Rückzahlung nach dem Ende), Zeitpunkt (der laufende Monat gegen den Bescheid nach dem Ende).
Drei Achsen gegen den Nachteilsausgleich: Auslöser (eine geförderte Einheit gegen den fehlenden Versuch des Interessenausgleichs), Preis (monatlicher Vorschuss plus 2.500 Euro gegen bis zu zwölf, fünfzehn oder achtzehn Monatsverdienste nach § 10 KSchG), Zeitpunkt (Anzeige und Abrechnung gegen die Klage nach der Maßnahme). Die Langform steht unter Nachteilsausgleich in der Krise.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die Transfergesellschaft ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist eine Zahlung mit Datum, die im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Lohnersparnis zeigt und den Vorschuss nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Transfervereinbarung oder der Anzeige entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: ausgezahlt gegen erstattet, die 2.500 Euro und die Lehrgangsquote als Position, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Agentur für Arbeit, keine Transfergesellschaft, keine Kanzlei. Wir richten keine Einheit ein, zeigen keinen Arbeitsausfall an und rechnen keine Maßnahme ab. Ob eine Betriebsänderung, eine Beratung oder ein Zuschuss im Einzelfall trägt, gehört zur Agentur und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die Transfervereinbarung oder die Anzeige des Arbeitsausfalls. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.