Nachteilsausgleich in der Krise: der übersprungene Interessenausgleich ist keine Ersparnis
How-tos schreiben: Betriebsänderung ohne Interessenausgleich, schneller und billiger, der Sozialplan bleibt aus. Für die GmbH ist das keine Ersparnis. § 113 Absatz 3 BetrVG gibt den Betroffenen einen eigenen Anspruch, wenn der Unternehmer die Betriebsänderung durchführt, ohne einen Interessenausgleich versucht zu haben. Absatz 1 verweist auf § 10 KSchG: bis zu zwölf, fünfzehn oder achtzehn Monatsverdienste. Die 2,5 Monate des § 123 InsO gehören zum Sozialplan nach Eröffnung, nicht zu diesem Anspruch. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Warum der übersprungene Interessenausgleich keine Ersparnis ist
How-tos und Krisenbeiträge behandeln den fehlenden Interessenausgleich als Zeitgewinn. Sie schreiben: ohne Betriebsrat schneller, ohne Sozialplan billiger. Das Gesetz stellt daneben einen zweiten Anspruch. § 113 Absatz 3 BetrVG gilt, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 durchführt, „ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben“, und Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden.
Der Anspruch steht dem einzelnen Arbeitnehmer zu, nicht dem Betriebsrat. Überspringen ist nicht sparen. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass ein Sozialplan fehlt, oder dass schon ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Diese Seite stuft keine Maßnahme als Betriebsänderung ein und sagt nicht, ob ein Versuch gereicht hat.
Zwei Auslöser, ein Preisrahmen
Absatz 1 trifft den Fall, in dem ein Interessenausgleich da ist und der Unternehmer „ohne zwingenden Grund“ davon abweicht. Arbeitnehmer, die infolge dieser Abweichung entlassen werden, können auf Abfindungen klagen; „§ 10 des Kündigungsschutzgesetzes gilt entsprechend“. Absatz 3 zieht dieselben Sätze auf den Fall, in dem der Versuch fehlt. Der Preisrahmen ist in beiden Fällen derselbe.
Absatz 2 sitzt daneben: erleiden Arbeitnehmer infolge einer Abweichung nach Absatz 1 „andere wirtschaftliche Nachteile“, hat der Unternehmer diese Nachteile „bis zu einem Zeitraum von zwölf Monaten auszugleichen“. Absatz 3 zieht auch das mit. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass jemand gekündigt wurde. Eine Versetzung, eine verkürzte Schicht oder ein entfallener Zuschlag kann denselben Absatz tragen. Ob ein Nachteil vorliegt, entscheidet das Arbeitsgericht, nicht diese Seite.
Warum die 2,5 Monate hier nicht stehen
§ 10 Absatz 1 KSchG setzt „einen Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten“ fest. Absatz 2 hebt die Obergrenze auf fünfzehn Monatsverdienste, wenn der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet hat und das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestand, und auf achtzehn Monatsverdienste ab dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr und zwanzig Jahren. Das sind Obergrenzen, nicht die Rechnung. Die Höhe setzt das Arbeitsgericht fest.
§ 123 Absatz 1 InsO begrenzt einen Sozialplan nach Eröffnung auf „einen Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten“ der betroffenen Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. Juli 2003 festgehalten: der Nachteilsausgleich nach § 113 Absatz 3 ist in der Insolvenz „nicht etwa auf 2 1/2 Monatsverdienste begrenzt“ (1 AZR 541/02). Für eine analoge Anwendung fehle schon die Lücke, weil § 113 Absatz 3 mit Absatz 1 und § 10 KSchG die Höhe ausdrücklich regelt. § 123 begrenzt ein Gesamtvolumen. Der Nachteilsausgleich ist ein individueller Anspruch.
Die 2,5 Monate auf der Sozialplan-Seite beschreiben deshalb einen anderen Topf. Wer sie in diese Zeile schreibt, plant mit einer Zahl, die das Gericht für diesen Anspruch verworfen hat. Ob und wann ein Verfahren eröffnet wird, gehört nicht auf diese Seite. Diese Seite berechnet keine Abfindung.
Warum das nicht der Sozialplan und nicht die Transfergesellschaft ist
Drei Achsen gegen den Sozialplan: Auslöser (fehlender oder verlassener Interessenausgleich gegen die Betriebsänderung mit Einigungsstelle), Preis (individuelle Obergrenze nach § 10 KSchG gegen die Dotierung nach § 112 Absatz 5, nach Eröffnung gegen 2,5 Monate), Zeitpunkt (Klage nach der Maßnahme gegen die Einigungsstelle, bevor die Lohnersparnis das Konto erreicht). Der Sozialplan kann daneben stehen. Diese Seite trägt ihn nicht.
Drei Achsen gegen die Transfergesellschaft: Auslöser (der fehlende Versuch gegen eine geförderte Einheit), Preis (Monatsverdienste nach § 10 gegen den monatlichen Vorschuss plus höchstens 2.500 Euro), Zeitpunkt (nach der Maßnahme gegen Anzeige und Abrechnung). Drei Achsen gegen die Personalkosten: Auslöser (durchgeführte Betriebsänderung ohne Versuch gegen den laufenden Arbeitsausfall), Preis (Abfindung oder Zwölf-Monats-Ausgleich gegen den nächsten Lohn), Zeitpunkt (nach der Maßnahme gegen den monatlichen Einzug).
Was Keel dazu macht und was nicht
Der Nachteilsausgleich ist keine der sieben Keel-Methoden. Er ist eine Zahlung mit Datum, die im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Lohnersparnis zeigt und den Anspruch nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Betriebsratsunterlage oder der Kündigungsübersicht entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Position im Plan fehlt, warum die 2,5 Monate dort nicht stehen, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Kanzlei, keine Einigungsstelle, kein Arbeitsgericht. Wir stufen keine Maßnahme ein, beurteilen keinen Versuch und setzen keine Abfindung fest. Ob ein Interessenausgleich, eine Abweichung oder ein Nachteil im Einzelfall trägt, gehört zum Betriebsrat, zum Arbeitsgericht und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Lohnjournale und, falls sie im Haus ist, die Betriebsratsunterlage oder die Übersicht der geplanten Austritte. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.