GaLaBau in der Krise: die Kasse holt den Urlaub nicht
How-tos schreiben: Einzugsstelle, 0,80 Prozent, 15., Wintergeld, wie am Bau. Die Kasse holt den Urlaub nicht. Im Garten- und Landschaftsbau gibt es kein Urlaubsverfahren. Der Betrieb zahlt den Urlaub selbst. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge über die Berufsbildung setzen 0,80 Prozent der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer, auch ohne Lehrling. § 5 Absatz 1 der Winterbeschäftigungs-Verordnung setzt die Winterumlage auf denselben 15.; den 28. gibt es nur im Bauhauptgewerbe. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Die Kasse holt den Urlaub nicht
- Der 15. ist die Zahlung
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum die Kasse den Urlaub nicht holt
How-tos behandeln die Einzugsstelle wie eine Sozialkasse am Bau. Sie schreiben: 0,80 Prozent, 15., Wintergeld, der Betrieb ist angeschlossen. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Im Garten- und Landschaftsbau gibt es kein Urlaubskassenverfahren. Der Betrieb zahlt das Urlaubsentgelt selbst, in dem Monat, in dem der Urlaub genommen oder abgegolten wird. Die Einzugsstelle zieht eine Ausbildungsumlage und, wo die Winterbeschäftigungs-Verordnung greift, eine Winterumlage. Sie erstattet keinen Urlaub.
Die BWA zeigt den gesunkenen Personalaufwand, sobald weniger Stunden anfallen. Sie zeigt nicht, dass der Augusturlaub zuerst das Haus verlässt, und nicht, dass der 15. September die Umlage auf die Augustlöhne trägt. Was die Tarifverträge und die Verordnung nicht verlangen: dass „angeschlossen“ den Urlaub schon holt, oder dass die Einzugsstelle wie am Bau auszahlt. Diese Seite stuft keinen Betrieb ein und rechnet keinen Urlaub.
Warum der 15. die Zahlung ist
§ 5 Absatz 1 der Winterbeschäftigungs-Verordnung: die Umlagebeträge sind am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den das Arbeitsentgelt zu zahlen ist. Rechtzeitig gezahlt ist nur, was bis dahin bei der Einzugsstelle eingegangen ist. Absatz 3 verschiebt diesen Tag auf den 28. allein für Betriebe des Baugewerbes nach § 1 Absatz 2 der Baubetriebe-Verordnung. Der Garten- und Landschaftsbau steht in § 1 Absatz 1 Nummer 4 und in § 3 Absatz 1 Nummer 4. Für ihn bleibt der 15. die Zahlung, nicht nur die Meldung.
§ 3 Absatz 1 Nummer 4 setzt die Winterumlage auf 1,85 Prozent der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer. Absatz 2 Nummer 4 teilt sie: 1,05 Prozent trägt der Arbeitgeber, 0,8 Prozent der Arbeitnehmer; den gesamten Betrag führt der Arbeitgeber ab. § 5 Absatz 5 zieht die Säumnis des Vierten Buches heran: 1 Prozent je angefangenem Monat, ohne dass die Winterumlage eine eigene Schonfrist nennt. Eine Fehlanzeige bleibt, wenn die Lohnsumme null ist. Was die Verordnung nicht verlangt: dass der 15. nur eine Meldung ist, oder dass ein späterer Schnitt die Augustzeile schon leert. Diese Seite zieht keine Umlage ein.
Warum 0,80 Prozent ohne Lehrling sitzen
Die Ausbildungsumlage sitzt auf den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen über die Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Sie beträgt 0,80 Prozent der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Die Pflicht hängt nicht daran, ob der Betrieb ausbildet, ausbilden darf oder nur Aushilfen beschäftigt. Pflege ohne überwiegende Bauarbeiten nimmt die Winterumlage aus; die 0,80 Prozent bleiben. Dieselbe Einzugsstelle zieht beide Beträge auf denselben 15.
Zwei Preise, ein Verb. Die Winterumlage finanziert nach § 354 in Verbindung mit § 102 SGB III Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld und die Beitragserstattung; 2,50 Euro und 1,00 Euro holen den Lohn nicht, das trägt die Seite zum Saison-Kurzarbeitergeld. Die Ausbildungsumlage finanziert Nachwuchs, nicht den Augusturlaub. Was die Tarifverträge nicht verlangen: dass fehlende Lehrlinge die 0,80 Prozent schon leeren, oder dass Wintergeld die Umlage holt. Diese Seite teilt keine Stunde zu und stellt keinen Antrag.
Warum das nicht die Sozialkasse Bau, nicht das Saison-Kurzarbeitergeld und nicht die SVLFG ist
Drei Achsen gegen die Sozialkasse Bau: Gegenstand (Ausbildung und Winter gegen Urlaub), Preis (1 Prozent Säumnis nach SGB IV und 0,80 Prozent ohne Lehrling gegen 0,9 Prozent und Erstattung nur bei ausgeglichenem Konto), Zeitpunkt (der 15. ist Meldung und Zahlung gegen Meldung am 15. und Zahlung am 28.). Die Sozialkassenseite trägt den Urlaub, der zuerst eine Auszahlung ist. Diese URL trägt die Kasse, die den Urlaub nicht holt.
Drei Achsen gegen das Saison-Kurzarbeitergeld: Gegenstand (Umlage gegen Leistung), Preis (1,85 Prozent plus 0,80 Prozent gegen 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz plus Beitragserstattung), Zeitpunkt (15. jeden Folgemonats gegen Vorleistung und den 31. März). Die Saison-Seite trägt die Schlechtwetterzeit, die den Lohn nicht holt. Diese URL trägt den 15., der die Umlage ist.
Drei Achsen gegen die SVLFG: Gegenstand (Lohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer gegen Arbeitswert oder Fläche), Preis (0,80 Prozent und 1,85 Prozent gegen den Beitragsbescheid der Unfallversicherung), Zeitpunkt (15. jeden Folgemonats gegen frühestens den 15. September, ohne die drei Tage Schonfrist). Dieselbe GmbH kann alle drei Kalender tragen. GaLaBau sitzt bei der SVLFG auf dem Arbeitswert des Umlagejahrs, nicht auf dem Flächenstichtag. Diese Seite stuft das nicht ein.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die GaLaBau-Umlage ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den gesunkenen Personalaufwand zeigt und nicht den selbst gezahlten Urlaub, nicht die 0,80 Prozent und nicht den 15. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegen, Lohnjournal oder letzter Umlagemeldung entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die Kasse nicht holt, welcher 15. die Zahlung trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Sozialkassenberatung, keine Kanzlei und kein Lohnbüro. Wir stufen keinen Betrieb ein, rechnen keine Umlage und stellen keinen Erstattungsantrag. Ob ein konkreter Betrieb, eine Lohnsumme oder eine Meldung im Einzelfall trägt, gehört zur Einzugsstelle und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus sind, das Lohnjournal oder die letzte Meldung an die Einzugsstelle. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.