Warum die Vorsteuer nicht zurückkommt

How-tos behandeln die Margenbesteuerung als Vereinfachung. Sie schreiben: nur die Marge, Vorsteuer auf eigene Kosten bleibt. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Absatz 1 Satz 1 gilt, soweit der Unternehmer im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Satz 5: Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen. Absatz 4: abweichend von § 15 Absatz 1 ist der Unternehmer nicht berechtigt, die ihm für die Reisevorleistungen gesondert in Rechnung gestellten sowie die nach § 13b geschuldeten Steuerbeträge als Vorsteuer abzuziehen.

Abschnitt 25.4 Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer für die steuerpflichtigen Reiseleistungen tatsächlich Umsatzsteuer zu entrichten hat. Satz 3: der Vorsteuerabzug kann deshalb auch nicht beansprucht werden, wenn es an einer Bemessungsgrundlage fehlt. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass eine Marge von null die Hotelrechnung zurückholt. Diese Seite stuft keine Reise ein und rechnet keinen Abzug.

Warum die Marge nicht der Reisepreis ist

How-tos schreiben den Reisepreis und meinen die Steuer. Absatz 3 Satz 1: die sonstige Leistung bemisst sich nach dem Unterschied zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, und dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet. Satz 2: die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.

Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der Reisepreis die Zeile im Zahlungsplan füllt. Die volle Überweisung an Hotel und Airline löscht die Vorsteuerzeile nicht. Abschnitt 25.3 Absatz 1 Satz 1 des Erlasses nennt denselben Unterschied eine Marge und stellt grundsätzlich auf die einzelne Reise ab. Diese Seite rechnet keine Marge.

Warum die Anzahlung die Steuer setzt

How-tos schreiben die Voranmeldung nach der Reise. § 13 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Satz 4: wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt worden ist, entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist.

Abschnitt 25.3 Absatz 5 Satz 1 des Erlasses: die Anzahlungsbesteuerung ist vorzunehmen. Satz 3: kalkulierte Reisevorleistungen sind auch dann abzuziehen, wenn sie in dem Voranmeldungszeitraum weder erbracht noch gezahlt wurden. Satz 9: wird die geschuldete Leistung nicht erbracht, setzt die Berichtigung nach § 17 Absatz 2 Nummer 2 die tatsächliche Rückzahlung voraus. Der Bundesfinanzhof (V R 56/06 vom 18.09.2008) hält dasselbe. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Reise die Steuer erst setzt. Diese Seite gibt keine Voranmeldung ab.

Warum das nicht das Kundengeld und nicht der Gutschein ist

Drei Achsen gegen den Reiseveranstalter: Auslöser (Margenbesteuerung gegen Kundengeld, das ohne Absicherung nicht angenommen werden darf), Preis (gesperrte Vorsteuer auf Hotel und Flug gegen Avalinie und Fonds), Zeitpunkt (Voranmeldung auf die Anzahlung gegen 14 Tage Erstattung). Dieselbe Buchung kann beide Kalender tragen.

Drei Achsen gegen den Gutschein: Auslöser (verkaufte Reise gegen ausgegebenen Schein), Preis (gesperrte Vorsteuer und Marge gegen Steuer auf Ausgabe oder Einlösung), Zeitpunkt (Anzahlung gegen Ausgabe oder Einlösung). Diese Seite stuft das nicht ein.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Margenbesteuerung nach § 25 UStG ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den Reisepreis als Umsatz zeigt und nicht die gesperrte Vorsteuer, nicht die Marge und nicht die Anzahlung. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der letzten Voranmeldung entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die Hotelrechnung nicht zurückholt, welche Anzahlung die Steuer setzt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei, kein Finanzamt. Wir stufen keine Reise ein, rechnen keine Marge und geben keine Voranmeldung ab. Ob eine konkrete Leistung, eine Vorleistung oder eine Anzahlung im Einzelfall trägt, gehört zum Steuerberater und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die letzte Voranmeldung. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.