Warum der 30. September das Geld nicht holt

How-tos behandeln die Vorsteuervergütung als Klick. Sie schreiben: Hotel, Messe, Kraftstoff im EU-Ausland, Antrag im Portal, Geld zurück. Artikel 15 Absatz 1 Satz 1 setzt den Antrag auf den 30. September. Satz 2: der Antrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn der Antragsteller alle in den Artikeln 8, 9 und 11 geforderten Angaben gemacht hat. Ein unvollständiger Datensatz zählt den 30. September nicht.

Der Gerichtshof hat die Antragsfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren als Ausschlussfrist gelesen (EuGH C-294/11, Elsacom). Artikel 15 setzt sie heute auf den 30. September. Für Bezüge des Jahres 2026 sitzt das Datum auf dem 30. September 2027. Das ist nicht die Berichtigung nach § 15a. Diese Seite stellt keinen Antrag und holt kein Jahr zurück.

Warum die Weiterleitung keine Zahlung ist

§ 18g Satz 1 verpflichtet den im Inland ansässigen Unternehmer, den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Satz 2: er hat die Steuer für den Vergütungszeitraum selbst zu berechnen. Das Amt lässt nur das Portal BOP zu. Papieranträge sind nicht zulässig und werden abgelehnt.

Bevor das Amt weiterleitet, prüft es die Vorsteuerabzugsberechtigung und die Steuernummer. Die Entscheidung über die Weiterleitung fällt innerhalb von 15 Tagen. Artikel 18 der Richtlinie sperrt die Weiterleitung, wenn der Antragsteller im Erstattungszeitraum kein Steuerpflichtiger ist, Kleinunternehmer oder pauschalierter Landwirt. Was die Weiterleitung nicht ist: die Erstattung. Artikel 17 setzt die Schwellen auf 400 Euro bei mindestens drei Monaten und auf 50 Euro beim Kalenderjahr oder Restzeitraum. Diese Seite übermittelt niemanden.

Warum vier Monate bis zum Bescheid

How-tos lesen den Antrag als Liquidität dieser Woche. Artikel 19 Absatz 2 gibt dem Mitgliedstaat der Erstattung vier Monate ab Eingang in diesem Staat. Fordert er zusätzliche Informationen an, beträgt der Zeitraum nach Artikel 21 mindestens sechs Monate, bei weiteren Informationen acht. Erst danach zahlt Artikel 22 innerhalb von zehn Arbeitstagen.

Die 15 Tage beim BZSt sitzen davor. Die BWA kann eine Forderung zeigen. Das Konto sieht sie nicht. Diese Seite entscheidet keine Erstattung.

Warum das nicht die Einfuhrumsatzsteuer und nicht das OSS ist

Drei Achsen gegen die Einfuhrumsatzsteuer: Auslöser (schon gezahlte Vorsteuer in einem anderen Mitgliedstaat gegen Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen Zoll), Preis (Erstattungsanspruch mit Ausschlussdatum gegen geplante Zahllast am 26.), Zeitpunkt (30. September des Folgejahres gegen den 26. des zweiten Folgemonats). Die EUSt-Seite trägt den 26. Diese Seite trägt den Antrag, der das Geld nicht holt.

Drei Achsen gegen das OSS-Verfahren: Auslöser (ausländische Vorsteuer, die zurückgeholt werden soll, gegen EU-B2C-Zahllast), Preis (Erstattung, die Monate später kommt, gegen Zahlung, die ankommen muss), Zeitpunkt (30. September des Folgejahres gegen den letzten Tag des Monats nach dem Quartal und den Eingang bei der Bundeskasse). Die OSS-Seite trägt den Eingang, den die eine Meldung nicht ersetzt. Diese Seite trägt den 30. September. Diese Seite übermittelt keinen Antrag.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Vorsteuervergütung ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die ausländische Vorsteuer zeigen kann und den 30. September nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, dem letzten Vergütungsantrag oder dem Bescheid des Erstattungsstaats entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welcher Antrag das Datum noch hält, welcher Eingang schon weitergeleitet ist, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei, kein Bundesamt. Wir übermitteln keinen Antrag, entscheiden keine Erstattung und holen kein Jahr zurück. Ob ein konkreter Antrag, eine Weiterleitung oder ein Bescheid im Einzelfall trägt, gehört zum Steuerberater und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, der letzte Vergütungsantrag oder der Bescheid des Erstattungsstaats. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.