Vorsteuerberichtigung in der Krise: der Rest sitzt im Liefermonat
Der Verkauf von Anlagevermögen soll schnell Geld aufs Konto bringen. Für die Immobilie, die mit Vorsteuer gebaut oder gekauft wurde, kann derselbe Monat einen zweiten Betrag tragen: die Berichtigung nach § 15a UStG. Sie sitzt in der Voranmeldung des Liefermonats, nicht in der Jahreserklärung. Keel in Hamburg macht daraus in zwei Werktagen ein kostenloses Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Rest im Liefermonat
- Nur bei anderer Beurteilung
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Der Verkauf zieht den Rest nur vor, wenn die Beurteilung wechselt
§ 15a Absatz 8 Satz 1 UStG: Eine Änderung der Verhältnisse liegt auch vor, wenn das noch verwendungsfähige Wirtschaftsgut vor Ablauf des Berichtigungszeitraums veräußert wird „und dieser Umsatz anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung.“
Zwei Bedingungen. Noch verwendungsfähig, und der Verkauf trägt eine andere umsatzsteuerliche Beurteilung als die Nutzung. Für Grundstücke ist die Regelbefreiung § 4 Nummer 9 Buchstabe a: die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Wer die Halle steuerpflichtig genutzt und die Vorsteuer gezogen hat, verkauft sie im Regelfall steuerfrei.
Absatz 9 zieht den Rest vor. Die Berichtigung ist so vorzunehmen, als wäre das Wirtschaftsgut von der Veräußerung bis zum Ablauf des Zeitraums unter den geänderten Verhältnissen weiter verwendet worden. Die restlichen Zehntel werden nicht über die Folgejahre verteilt. Sie sitzen im Verkaufsmonat.
Eine Maschine, die steuerpflichtig genutzt und mit Umsatzsteuer verkauft wird, trägt oft dieselbe Beurteilung. Dann ändert Absatz 8 nichts. Ob ein konkreter Verkauf anders zu beurteilen ist, liest der Steuerberater. Diese Seite sagt nicht, dass ein bestimmter Verkauf die Berichtigung auslöst.
Die Voranmeldung des Liefermonats trägt den Rest
§ 44 Absatz 3 Satz 1 UStDV verschiebt eine Berichtigung bis 6.000 Euro in die Jahresfestsetzung. Satz 2 nimmt den Verkauf aus: Wird das Wirtschaftsgut während des Zeitraums veräußert, ist die Berichtigung für das Kalenderjahr der Lieferung und die folgenden Kalenderjahre „bereits bei der Berechnung der Steuer für den Voranmeldungszeitraum durchzuführen, in dem die Lieferung stattgefunden hat.“
Die 6.000-Euro-Vereinfachung gilt dann nicht. Der Rest sitzt in derselben Anmeldung wie die laufende Umsatzsteuer des Monats.
Die Voranmeldung ist nach § 18 Absatz 1 UStG regelmäßig am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Der Buchgewinn auf denselben Verkauf kommt nach § 19 GewStG oft erst Monate später.
Zwei Kalender, ein Verkauf. Die Ertragsteuer wartet. Die Berichtigung nicht.
Einzelverkauf und Geschäftsveräußerung setzen zwei Daten
Dasselbe Verb, zwei Preise. § 15a Absatz 10 Satz 1: Bei einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Absatz 1a wird der Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen. Satz 2: Der Veräußerer muss dem Erwerber die Angaben geben.
Der Einzelverkauf nach Absatz 8 zieht den Rest vor, wenn die Beurteilung wechselt. Die Geschäftsveräußerung im Ganzen lässt den Zeitraum beim Erwerber weiterlaufen.
How-tos schreiben manchmal, der Käufer übernehme die Pflicht. Das beschreibt Absatz 10, nicht Absatz 8. Ob ein Vorgang eine Geschäftsveräußerung ist, gehört zum Steuerberater. Diese Seite sagt nur, dass dasselbe Wort zwei Daten setzt.
Fünf Jahre, zehn Jahre, und 1.000 Euro als Tür
Absatz 1 Satz 1: fünf Jahre ab der erstmaligen Verwendung. Satz 2: bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden auf fremdem Grund zehn Jahre. Absatz 5 verteilt je Kalenderjahr der Änderung ein Fünftel oder ein Zehntel.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach Absatz 6 starten einen eigenen Zeitraum. Ein Dach von 2024 hat 2034 noch offene Zehntel, auch wenn die Halle älter ist.
§ 44 Absatz 1 UStDV: Eine Berichtigung entfällt, wenn die Vorsteuer auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 Euro nicht übersteigt. Zur Klarstellung, weil die Nummer dieselbe ist: Dieser § 15a steht im Umsatzsteuergesetz, nicht in der Insolvenzordnung.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die Vorsteuerberichtigung ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist der Betrag, der im Verkaufsmonat oft fehlt, weil die Angebote den Kaufpreis zeigen und nicht die restlichen Zehntel. Aus dem letzten Jahresabschluss, der aktuellen BWA mit SuSa, der OPOS-Liste und, wenn vorhanden, dem Anlagenspiegel entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: der erwartete Zufluss gegen den Runway, und welche Position im Berichtigungszeitraum noch liegt. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei und kein Gutachter. Wir beurteilen keinen Verkauf und stellen keine Voranmeldung. Ob Absatz 8 im Einzelfall greift, gehört zum Steuerberater.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss mit Anlagenspiegel, die aktuelle BWA mit SuSa, die OPOS-Liste und, wenn sie existieren, die Kauf- oder Baurechnungen der letzten zehn Jahre. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.