Arbeit auf Abruf in der Krise: der Abruf hält die Ersparnis nicht
How-tos schreiben: Arbeit auf Abruf, nur zahlen wenn gerufen, Personalkosten senken, fertig. Der Abruf hält die Ersparnis nicht. § 12 Absatz 1 Satz 3 TzBfG setzt 20 Stunden in der Woche, wenn die Dauer fehlt. Absatz 2 Satz 2 lässt von einer Höchstarbeitszeit nur 20 Prozent weniger. Absatz 3 verlangt vier Tage und einen Zeitrahmen. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Der Abruf hält die Ersparnis nicht
- 20 Stunden, wenn die Woche fehlt
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Rechtsberatung
Warum der Abruf die Ersparnis nicht hält
How-tos behandeln den Abruf als Personalkostenhebel. Sie schreiben: flexibel, nur bei Bedarf, die Lohnzeile sinkt. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. § 12 Absatz 1 Satz 1 TzBfG lässt zu, dass der Beschäftigte die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt. Satz 2: die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.
Was die Vorschrift nicht verlangt: dass eine Woche ohne Abruf eine Woche ohne Lohn ist. Die BWA zeigt die abgerufenen Stunden. Sie zeigt nicht die Woche, die das Gesetz schon trägt. Der Krisenreflex, die Belegschaft nach Hause zu schicken und erst bei Auftrag zu rufen, ändert diese gesetzte Woche nicht. Diese Seite stuft keine Vereinbarung ein.
Warum zwanzig Stunden ohne Zahl gelten
How-tos schreiben: keine Wochenstunden, dann ist nichts geschuldet. Satz 3 füllt die Lücke: wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Satz 4: fehlt die tägliche Dauer, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2023, 5 AZR 22/23: eine abweichende Dauer nur, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte bei Vertragsschluss für eine andere Woche sprechen. Der spätere Abruf füllt die Lücke nicht. Wer unter den 20 Stunden bleibt, schuldet die Differenz als Annahmeverzug. § 615 Satz 1 BGB gibt die vereinbarte Vergütung, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein; Satz 3 zieht das auf den Arbeitsausfall durch, den der Arbeitgeber trägt. Diese Seite rechnet keine Woche.
Warum die Höchstarbeitszeit achtzig Prozent lässt
How-tos schreiben: Höchstarbeitszeit, dann darf der Betrieb gegen null gehen. Absatz 2 Satz 2: ist eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen. Eine Kappe von 40 Stunden lässt 32. Satz 1 spiegelt das nach oben: von einer Mindestarbeitszeit höchstens 25 Prozent zusätzlich.
Absatz 3 Satz 1 verlangt den Zeitrahmen aus Referenzstunden und Referenztagen. Satz 2: der Beschäftigte ist nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber die Lage mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und der Einsatz in diesem Rahmen liegt. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der Abruf die Woche schon leert. Diese Seite setzt keine Lage.
Warum das nicht die Personalkosten und nicht die Altersteilzeit ist
Drei Achsen gegen die Personalkosten: Auslöser (Arbeit auf Abruf gegen Kurzarbeit und Kündigungsfrist), Preis (20 Stunden oder 80 Prozent der Kappe gegen Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes), Zeitpunkt (vier Tage und die gesetzte Woche gegen Anzeigemonat und drei Monate Ausschluss). Die Personalkostenseite besitzt die starre Lohnzeile und die Kurzarbeit. Diese URL besitzt den Abruf, der dieselbe Lohnzeile nicht leert.
Drei Achsen gegen die Altersteilzeit: Auslöser (variable Woche gegen Block und Freistellung), Preis (gesetzte Stunden gegen Sicherung plus Hinterlegung), Zeitpunkt (vier Tage gegen erste Gutschrift und einen Monat). Dieselbe Belegschaft kann beide Kalender tragen. Diese Seite stuft das nicht ein.
Was Keel dazu macht und was nicht
Die Arbeit auf Abruf ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die abgerufenen Stunden zeigt und nicht die gesetzte Woche, nicht die 20 Stunden und nicht die vier Tage. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Liste der Abrufverträge entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile der Abruf nicht leert, welche Woche das Gesetz schon trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Rechtsberatung, keine Kanzlei, kein Arbeitsgericht. Wir stufen keine Vereinbarung ein, rechnen keine Woche und setzen keine Lage. Ob ein konkreter Vertrag, ein Abruf oder eine Woche im Einzelfall trägt, gehört zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die Liste der Abrufverträge. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.