Warum das Konto den Lohn nicht parkt

How-tos behandeln das Arbeitszeitkonto als Liquiditätshebel. Sie schreiben: Überstunden parken, später Freizeit, die Lohnzeile sinkt. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. Geparkte Stunden sind schon geleistete Arbeit. Das Konto verschiebt das Datum, es löscht den Betrag nicht. Die BWA zeigt den verstetigten Lohn. Sie zeigt nicht, welcher Bankarbeitstag die geparkte Stunde trägt.

§ 2 Absatz 1 MiLoG setzt den Mindestlohn spätestens auf den letzten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Absatz 2 ist die Ausnahme nur für Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, die auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto stehen. Fehlt der Nachweis der Flexibilisierung, bleibt nach der Zollverwaltung die gesetzliche Fälligkeit des Absatzes 1. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass „geparkt“ den Lohn schon leert, oder dass eine mündliche Praxis die zwölf Monate öffnet. Diese Seite stuft kein Konto ein und rechnet keine Stunde.

Warum zwölf Monate kein Parken sind

§ 2 Absatz 2 Satz 1: die eingestellten Stunden sind spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen, soweit der Anspruch nicht schon durch das verstetigte Arbeitsentgelt erfüllt ist. Der zwölfte Monat ist ein Datum, nicht ein Puffer. Freizeit in einem ruhigen Monat holt die Zeile; ohne Freizeit wird sie Geld. Der gesetzliche Mindestlohn steht seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, ab dem 1. Januar 2027 bei 14,60 Euro. Die Seite rechnet daraus keinen Saldo.

Satz 3: die auf das Konto eingestellten Stunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Die Zollverwaltung liest die Grenze nur für Plusstunden. Minusstunden kennt der Satz nicht. Stunden über der Hälfte gehören in die Fälligkeit des Absatzes 1, also in den letzten Bankarbeitstag des Folgemonats, nicht in die zwölf Monate. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass Minusstunden eine gesetzliche Deckelung haben, oder dass die Hälfte schon den ganzen Monat parkt. Diese Seite führt kein Ausgleichskonto.

Warum die Beendigung den Saldo zieht

Satz 2: im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nicht ausgeglichene Arbeitsstunden spätestens in dem auf die Beendigung folgenden Kalendermonat auszugleichen. Der Personalhebel, der die Lohnzeile senken soll, zieht denselben Saldo nach vorn. Freizeit nach dem Ausscheiden trägt der Satz nicht. Das Bundesarbeitsgericht liest einen nicht abgebauten Positivsaldo dann als Zahlungsanspruch (Urteil vom 20. November 2019, 5 AZR 578/18); für den gesetzlichen Mindestlohn setzt Satz 2 denselben Folgemonat selbst.

Die BWA zeigt den gesunkenen Personalaufwand, sobald weniger Köpfe da sind. Sie zeigt nicht, dass der Folgemonat nach der Beendigung die geparkten Stunden trägt, zusätzlich zur Abgeltung des Urlaubs und zum Lauf der Kündigungsfrist. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Kündigung den Saldo schon leert, oder dass ein Abbau in der Freistellung den Folgemonat ersetzt. Diese Seite spricht keine Kündigung aus und rechnet keinen Restsaldo.

Warum das nicht das Wertguthaben, nicht der Abruf und nicht die Personalkosten ist

Drei Achsen gegen die Rückstellungen: Gegenstand (Gleitzeit- und Zykluskonto nach dem Mindestlohngesetz gegen Wertguthaben nach § 7b SGB IV), Preis (Mindestlohn je geparkter Stunde gegen Lohn plus Arbeitgeberanteil), Zeitpunkt (zwölf Monate und Folgemonat nach Beendigung gegen den Prüfungstermin nach § 28p). Absatz 3 nimmt Wertguthabenvereinbarungen im Sinne des Vierten Buches ausdrücklich aus den Absätzen 1 und 2. Die Rückstellungsseite trägt das Wertguthaben, das schon Lohn plus Anteil ist. Diese URL trägt das Konto, das den Lohn nicht parkt.

Drei Achsen gegen Arbeit auf Abruf: Gegenstand (Plusstunden über der vereinbarten Zeit gegen fehlende Wochenstunden), Preis (50 Prozent der vereinbarten Zeit gegen die 20-Stunden-Fiktion), Zeitpunkt (zwölf Monate und Folgemonat gegen vier Tage Ankündigung). Die Abrufseite trägt die Woche, die der Abruf nicht hält. Diese URL trägt die Stunden, die das Konto nicht parkt.

Drei Achsen gegen Personalkosten: Gegenstand (Fälligkeit schon geleisteter Stunden gegen Kurzarbeit und Kündigungsfrist), Preis (Mindestlohn auf dem Konto gegen die Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes), Zeitpunkt (letzter Bankarbeitstag, zwölf Monate, Folgemonat nach Beendigung gegen Anzeigemonat und drei Monate Ausschluss). Dieselbe GmbH kann alle drei Kalender tragen. Diese Seite stuft das nicht ein.

Was Keel dazu macht und was nicht

Das Arbeitszeitkonto ist keine der sieben Keel-Methoden. Es ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den verstetigten Lohn zeigt und nicht den letzten Bankarbeitstag, nicht die zwölf Monate und nicht den Folgemonat nach der Beendigung. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegen, Lohnjournal oder Stundenliste entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile das Konto nicht parkt, welcher Monat die Zahlung trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Lohnberatung, keine Kanzlei und kein Zoll. Wir stufen kein Konto ein, rechnen keine Stunde und sprechen keine Kündigung aus. Ob eine konkrete Vereinbarung, ein Saldo oder eine Beendigung im Einzelfall trägt, gehört zum Steuerberater und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus sind, das Lohnjournal oder die Stundenliste. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.