Wie das Geld tatsächlich ankommt

Abgerechnet wird quartalsweise, gezahlt wird monatlich. Die KV Berlin überweist jeden Monat 27,5 Prozent des zu erwartenden Quartalshonorars und nach Abschluss der Quartalsabrechnung die restlichen 17,5 Prozent als Restzahlung; berechnet wird der Abschlag aus den Durchschnittshonoraren der zuletzt abgerechneten vier Quartale. Andere KVen rechnen nach demselben Muster. Die Kasse läuft damit auf einem Wert aus der Vergangenheit.

Der Abstand ist der Punkt. Die KV Thüringen hat die Restzahlung für das erste Quartal 2026 auf den 24. Juli 2026 terminiert, knapp vier Monate nach Quartalsende. Sinkt in der Zwischenzeit die Fallzahl, war der Abschlag zu hoch, und die Differenz wird verrechnet: Der Rückgang trifft zweimal, einmal als fehlender Umsatz und einmal als Rückforderung.

Und der Vorschuss ist widerruflich. Die Abrechnungsanweisung der KV Sachsen-Anhalt erlaubt bei wesentlichen Veränderungen des Honorars die Erhöhung, Verminderung „als auch Einstellung der Abschlagszahlungen", ausdrücklich auch dann, wenn die Quartalsabrechnung nicht fristgerecht eingereicht wird. Der Abgabetermin der Abrechnung ist damit ein Liquiditätstermin.

Wie lange ein Quartal offen bleibt

Nach § 106d Absatz 2 SGB V stellt die KV die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen fest, einschließlich einer arztbezogenen Plausibilitätsprüfung des je Tag abgerechneten Leistungsvolumens. Absatz 5 Satz 3 nennt die Frist dafür: Maßnahmen aus diesen Prüfungen „müssen innerhalb von zwei Jahren ab Erlass des Honorarbescheides festgesetzt werden". Vorher waren es vier Jahre; verkürzt hat das zum 11. Mai 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz.

Ein absolutes Ende ist das nicht: Derselbe Satz erklärt § 45 Absatz 2 SGB I für entsprechend anwendbar, und das Bundessozialgericht lässt eine Richtigstellung auch nach Fristablauf zu, wenn ein Vertrauensausschlusstatbestand vorliegt (B 6 KA 34/17 R). Für die Kasse zählt daneben ein Satz aus § 87b Absatz 2 SGB V: „Widerspruch und Klage gegen die Honorarfestsetzung sowie gegen deren Änderung oder Aufhebung haben keine aufschiebende Wirkung." Der Streit hält das Geld also nicht an. Ob eine Rückforderung fristgerecht und berechtigt ist, ist eine Rechtsfrage.

Ein zweiter Weg trifft Geld, das nie in der Praxis war. Nach § 106b SGB V können Nachforderungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise festgesetzt werden, begrenzt auf die Kostendifferenz zwischen der wirtschaftlichen und der tatsächlich verordneten Leistung. Absatz 2a Satz 2 benennt die Asymmetrie: „Etwaige Einsparungen begründen keinen Anspruch zugunsten des verordnenden Arztes."

Warum mehr Leistung nicht überall mehr Geld ist

Preis und Menge stehen fest, bevor das Jahr beginnt. Nach § 87a Absatz 2 SGB V vereinbaren KV und Krankenkassen jährlich bis zum 31. Oktober den Punktwert für das Folgejahr, nach Absatz 3 bis zum selben Termin die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, die die Kassen „mit befreiender Wirkung" zahlen. Ergänzend verpflichtet § 87b Absatz 2 Satz 1 die KV, im Honorarverteilungsmaßstab eine übermäßige Ausdehnung der Tätigkeit über den Versorgungsauftrag hinaus zu verhindern. Nach Angaben der KBV standen 2023 bundesweit 45,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 28,0 Milliarden in der gedeckelten Gesamtvergütung und 17,4 Milliarden extrabudgetär.

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt das nicht mehr für alle. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wurde die allgemeine hausärztliche Versorgung entbudgetiert (§ 87a Absatz 3c SGB V): Diese Leistungen sind vollständig zu den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung zu vergüten, und die darauf entfallende Gesamtvergütung wird ausdrücklich nicht mit befreiender Wirkung gezahlt. § 87b Absatz 1 Satz 3 verbietet für sie jede Maßnahme zur Begrenzung oder Minderung des Honorars; die Regelleistungsvolumina der Hausärzte sind damit entfallen.

Für die Kinder- und Jugendmedizin ist dieselbe Systematik in § 87a Absatz 3b SGB V angelegt, neu gefasst durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, mit quartalsweiser Festsetzung ab 2027. Alle übrigen Facharztgruppen bleiben in der gedeckelten Gesamtvergütung. Ob Mehrleistung ein Hebel ist, entscheidet in dieser Branche also der Versorgungsbereich und das Kalenderjahr, nicht der Einsatz.

Die Sprechstunde ist keine Sparposition

In den meisten Betrieben ist die schnellste Reaktion auf fallende Erlöse weniger Kapazität. Hier ist sie bepreist. § 19a Absatz 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte verpflichtet den vollzeitig zugelassenen Arzt, „mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stehen".

Absatz 4 beschreibt, was bei Unterschreitung folgt. Stellt die KV fest, dass die Mindestsprechstunden in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen unterschritten wurden, hat sie zur Erhöhung aufzufordern oder zur Beschränkung des Versorgungsauftrags und die Vergütung zu kürzen, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorgetragen werden. Bei wiederholtem Verstoß entzieht der Zulassungsausschuss die Zulassung „zu einem Viertel, hälftig oder vollständig". Die Kapazität hängt damit an dem Vermögenswert, aus dem sich der Praxiswert überhaupt ergibt.

Den geordneten Weg nach unten gibt es, er läuft nur nicht über den Dienstplan. Nach § 19a Absatz 2 kann der Arzt seinen Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte oder drei Viertel beschränken; die Sprechstundenzeiten gelten dann anteilig. Für den Einbruch der Fallzahl selbst hält das Gesetz nur eine Vorschrift bereit, und die passt nicht: § 87b Absatz 2a SGB V knüpft Kompensationsregelungen an eine Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder ein anderes Großschadensereignis und verlangt zusätzlich die Einhaltung der Mindestsprechstunden. Die gewöhnliche wirtschaftliche Krise steht nicht darin.

Was Keel dazu macht und was nicht

Keel prüft keine Abrechnung, führt keinen Widerspruch gegen einen Honorarbescheid und ist weder Rechts- noch Steuerberatung. Wir liefern das Rechenwerk. Für diese Branche bekommt die Planung drei zusätzliche Spalten: den Zahlungskalender der KV (Abschlagstermine, Abgabetermin der Abrechnung, Termin der Restzahlung), die offenen Quartale der letzten zwei Jahre als Rückstellungsposition statt als abgeschlossene Erlöse, und die Trennung zwischen gedeckelter und extrabudgetärer Vergütung, weil nur die zweite auf Mehrleistung reagiert.

Daran hängen die Hebel: der Runway in Wochen, die Forderungen außerhalb der KV, Geräte und Einrichtung, und weil die Übernahme durch einen anderen Träger hier der häufigere Ausgang ist als die Schließung, das Gespräch mit Investoren und Betreibern. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; Keel verdient eine Success Fee nur auf Kapital, das nachweislich ankommt. Aussagen zur Insolvenzantragspflicht gehören zum Anwalt, Fragen zur Zulassung zur eigenen Kanzlei.

Nächster Schritt

Die Zahlen liegen schon vor: vier Honorarbescheide, die Abschlagsübersicht der KV und die BWA. Legen Sie auf keel.legal den letzten Jahresabschluss, die aktuelle BWA plus SuSa und die OPOS-Liste ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle, und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück. Ihre Zahlen sieht zuerst nur das Keel-Team.