Warum die Übergabe nicht erledigt ist

How-tos behandeln die Nachfolge als Abschluss. Sie schreiben: 85 oder 100 Prozent wählen, Arbeitsplätze halten, fertig. Das Gesetz läuft nach der Übertragung. § 13a Absatz 1 Satz 1: begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt zu 85 Prozent steuerfrei, vorbehaltlich der folgenden Absätze. Absatz 10 lässt auf unwiderrufliche Erklärung 100 Prozent zu, dann sieben Jahre und 700 Prozent Lohnsumme.

§ 13b Absatz 1 Nummer 3 zieht GmbH-Anteile nur, wenn der Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt war. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Zahlen dieses Jahres noch wie im Übergabejahr aussehen. Die How-tos prüfen das Verwaltungsvermögen am Übergabetag. Diese Seite trägt die fünf Jahre danach. Diese Seite wählt nichts.

Warum die Lohnsumme vor der Übergabe sitzt

Absatz 3 Satz 1: die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen darf innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten. Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) endenden Wirtschaftsjahre. Der Schnitt dieses Jahres wird an jenem alten Durchschnitt gemessen.

Satz 3 lässt die Regel aus, wenn die Ausgangslohnsumme 0 Euro beträgt oder der Betrieb nicht mehr als fünf Beschäftigte hat. An die Stelle von 400 Prozent treten 250 Prozent bei mehr als fünf, aber nicht mehr als zehn Beschäftigten, und 300 Prozent bei mehr als zehn, aber nicht mehr als 15. Satz 5: Unterschreiten vermindert den Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang.

Absatz 7 Satz 1 setzt die Anzeige an das Erbschaftsteuerfinanzamt auf sechs Monate nach Ablauf der Lohnsummenfrist. Die Anzeige ist eine Steuererklärung. Sie ist auch abzugeben, wenn der Vorgang zu keiner Besteuerung führt. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der Personalbestand dieses Jahres noch die Jahre vor der Übertragung trägt. Diese Seite rechnet keine Lohnsumme.

Warum der Verkauf die alte Steuer holt

In der Krise ist der naheliegende Hebel der Verkauf. Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 holt den Verschonungsabschlag, soweit innerhalb von fünf Jahren ein Gewerbebetrieb, ein Teilbetrieb oder wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert werden. Nummer 4 zieht die Veräußerung der GmbH-Anteile nach. Bei einer insolvenzbedingten Auflösung gilt das erst mit der Aufgabe des Betriebs oder soweit wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert werden.

Satz 2 beschränkt den Wegfall auf den Teil, der dem Verhältnis der verbleibenden Behaltensfrist einschließlich des Jahres der Verfügung zur gesamten Frist entspricht. Die Sätze 3 und 4 sehen von der rückwirkenden Besteuerung ab, wenn der Erlös innerhalb von sechs Monaten in begünstigtes Vermögen nach § 13b Absatz 2 fließt. Nummer 3 zieht Überentnahmen, die Einlagen und Gewinne seit dem Erwerb um mehr als 150.000 Euro übersteigen; Verluste bleiben unberücksichtigt.

Die Steuer sitzt auf dem Wert im Zeitpunkt der Entstehung, nicht auf dem heutigen Preis. Absatz 7 Satz 2 setzt die Anzeige auf einen Monat, nachdem der Tatbestand verwirklicht wurde. Die Festsetzungsfrist endet nicht vor Ablauf des vierten Jahres, nachdem das Finanzamt Kenntnis hat. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der Verkaufspreis die alte Steuer schon trägt. Diese Seite stuft keinen Gegenstand ein und rechnet keine Steuer.

Warum das nicht der Investor und nicht der Anlagenverkauf ist

Drei Achsen gegen den Investoreneinstieg: Auslöser (Schenkung oder Erbfall gegen den Verkauf von mehr als 50 Prozent der Anteile), Preis (Erbschaftsteuer auf den historischen Übergangswert gegen den körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag), Zeitpunkt (alter Bescheid geht wieder auf gegen die künftige Nutzung der Verluste). Dieselbe 400 Prozent in fünf Jahren, eine andere Steuer. Die Investorenseite trägt § 8c KStG. Diese Seite trägt § 13a ErbStG.

Drei Achsen gegen den Anlagenverkauf: Auslöser (Verstoß gegen die Behaltensfrist gegen den Buchgewinn), Preis (alte Erbschaftsteuer gegen die laufende Ertragsteuer), Zeitpunkt (das Übergabejahr gegen den Liefermonat und die Vorauszahlungen). Die Verkaufsseite trägt, was vom Preis übrig bleibt. Diese Seite trägt, was die Übergabe noch kostet. Diese Seite stuft niemanden als Erwerber ein.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Verschonung ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Lohnzeile zeigt und die Übergabe nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Schenkungs- oder Erbschaftsteuerakte entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Position im Plan fehlt, warum die alte Steuer auf diesem Jahr sitzt, und welche Hebel ohne diesen Bescheid real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei, keine Nachfolgegestaltung. Wir wählen keine Verschonung, rechnen keine Lohnsumme und stufen keinen Verkauf ein. Ob ein konkreter Erwerb, eine Lohnsumme oder eine Reinvestition im Einzelfall trägt, gehört zum Steuerberater und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Gesellschafterliste und, falls sie im Haus ist, die Schenkungs- oder Erbschaftsteuerakte. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.