Warum der Zufluss gedeckelt ist

How-tos schreiben, man verkaufe den Kurs und nehme die Gebühr. Das Gesetz trennt beides. Die Vergütung „ist in Teilleistungen jeweils für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten zu entrichten“. Die einzelne Teilleistung darf den Anteil nicht übersteigen, der auf diesen Abschnitt entfällt. „Höhere Teilleistungen sowie Vorauszahlungen dürfen weder vereinbart noch gefordert werden.“

Absatz 4 sperrt die zweite Tür: Einschreibegebühr, Provision und Auslagenerstattung dürfen „weder vereinbart noch gefordert oder angenommen werden“. Was in der BWA als Anmeldegebühr sitzt, ist damit kein freier Zufluss. Absatz 3 lässt eine Ausnahme nur für eine bewegliche Sache, die nicht zum Lehrmaterial gehört.

Ob ein konkretes Angebot Fernunterricht ist, prüft der Anwalt. Diese Seite stuft keinen Kurs ein.

Warum die Kündigung ein Abfluss ist

Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen kündigen: erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit sechs Wochen Frist, danach jederzeit mit drei Monaten (§ 5 Absatz 1). Die Kündigung braucht Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt daneben stehen.

Absatz 3 setzt den Preis: der Teilnehmer hat „nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht“. Was darüber schon gezahlt ist, ist eine Verbindlichkeit. § 10 sperrt jede Abweichung zum Nachteil des Teilnehmers.

Die Restgebühr, die in der BWA noch als Umsatz sitzt, ist damit kein Polster. Sie ist ein Termin, sobald die Kündigung zugeht. Wie ein konkreter Vertrag endet, gehört zum Anwalt. Diese Seite kündigt niemanden.

Warum ohne Zulassung alles Rückzahlung ist

Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung (§ 12 Absatz 1). Keiner Zulassung bedürfen nur Lehrgänge, die nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen. Ein Vertrag ohne die erforderliche Zulassung „ist nichtig“ (§ 7 Absatz 1). Nichtig heißt: der Anspruch auf die Gebühr war nie da, und das schon Gezahlte ist eine Rückzahlung.

Der Bundesgerichtshof hat das am 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) auch für Verträge festgehalten, die ein Unternehmer schließt. Der Schutz hängt nicht am Verbraucher. Er hängt an der Vertragsform: entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten, überwiegend räumlich getrennt, mit einer Lernerfolgskontrolle. Schon ein vertragliches Fragerecht zum Stoff kann dafür genügen.

Erlischt, widerruft oder nimmt die Behörde die Zulassung nach Vertragsschluss zurück, kann der Teilnehmer ohne Kündigungsfrist kündigen; die Zwei-Wochen-Frist beginnt erst, wenn die Belehrung in Textform zugeht (§ 7 Absatz 2). Der Veranstalter muss diese Belehrung unverzüglich aushändigen. Ob ein Angebot die Zulassung braucht, prüft der Anwalt. Diese Seite stellt keinen Antrag.

Warum das nicht die Pauschalreise ist

Beim Reiseveranstalter darf Kundengeld hereinkommen, sobald ein Absicherungsvertrag steht. Die Rechtsprechung hält regelmäßig 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung. Die Absicherung macht die Vorauszahlung zumutbar. Hier ist die Vorauszahlung selbst verboten. Eine Versicherung heilt das nicht.

Zwei Regime, zwei Kalender. Dort entscheidet die Absicherung über den Zufluss. Hier entscheidet das FernUSG über die Scheibe, die überhaupt verlangt werden darf, und die Kündigung über den Betrag, der bleiben darf. Die Langform der Reise sitzt auf der eigenen Seite.

Ein dritter Kalender sitzt auf dem Gutschein. Das Umsatzsteuerrecht erlaubt den Verkauf. Ein Einzweckgutschein zieht die Steuer auf die Ausgabe. Ein Mehrzweckgutschein lässt die Steuer auf der Einlösung und die Verbindlichkeit sofort. Das FernUSG verbietet die Vorauszahlung selbst. Die Langform steht unter Gutscheine in der Krise.

Was Keel dazu macht und was nicht

Das FernUSG ist keine der sieben Keel-Methoden. Es ist eine Regel über den Zufluss, die in der BWA als Umsatz erscheint. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa, den Teilnehmerverträgen mit dem Zahlungsplan und, wenn vorhanden, dem Zulassungsbescheid entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: die erlaubte Scheibe gegen den Runway, und was eine Kündigung oder eine fehlende Zulassung als Rückzahlung danebenlegt. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Kanzlei und keine Zulassungsstelle. Wir stufen keinen Kurs ein, beantragen keine Zulassung und zahlen niemanden aus. Ob ein Angebot unter das FernUSG fällt, gehört zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die Teilnehmerverträge mit dem Zahlungsplan und, wenn er da ist, der Zulassungsbescheid. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.