Der Bescheid des alten Jahres

§ 7g Absatz 3 Satz 1: soweit die Beträge nicht bis zum Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, sind die Abzüge rückgängig zu machen. Die How-tos beschreiben den Abzug. Niemand liest die nachgeholte Steuer als Zeile im alten Bescheid.

Satz 2 und Satz 3: der Bescheid des Abzugsjahrs wird geändert, auch wenn er bestandskräftig ist. Die Festsetzungsfrist endet nicht, bevor die Frist für das Jahr abgelaufen ist, in dem das dritte folgende Wirtschaftsjahr endet. Bestandskraft schützt die geparkte Steuer also nicht.

Die Tür ist schmal. Absatz 1 Satz 2 Nummer 1: der Gewinn im Abzugsjahr ohne den Abzug darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Satz 4 begrenzt die offene Summe über vier Jahre auf 200.000 Euro je Betrieb. Ob ein konkreter Abzug darunterfällt, prüft der Steuerberater. Die vorzeitige Rückgängigmachung ist nach Satz 1 zulässig. Diese Seite stellt keinen Antrag.

Der Zinslauf läuft in der Frist

§ 233a Absatz 2 Satz 1 AO: der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Absatz 2a schiebt das bei einem rückwirkenden Ereignis auf 15 Monate nach jenem späteren Jahr. Genau diese Verschiebung schließt § 7g Absatz 3 Satz 4 aus: „§ 233a Absatz 2a der Abgabenordnung ist nicht anzuwenden.“

Wer 2023 abgezogen hat, trägt den Zins also ab dem 1. April 2025, während die Investitionsfrist bis zum 31. Dezember 2026 läuft. Wer bis zum letzten Tag der Frist wartet und dann nicht kauft, hat den Zins nicht ausgesessen. Er ist in der Frist gelaufen.

Der Satz steht seit 2019 bei 0,15 Prozent je vollem Monat, also 1,8 Prozent im Jahr (§ 238 Absatz 1a AO). Verzinst wird die Steuernachzahlung, nicht der Abzugsbetrag. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer stehen beide in § 233a Absatz 1. Die Steuern-Seite führt die 1,8 Prozent als den billigen der drei Sätze. Hier fehlt die Verschiebung, die den billigen Satz sonst später starten lässt.

Die Reinvestitionsrücklage nach § 6b sitzt daneben und ist kein Zins der AO. Ohne Übertragung steigt der Gewinn des Auflösungsjahrs um 6 Prozent der Rücklage je vollem Wirtschaftsjahr. Der Bundesfinanzhof hat das am 20. März 2025 von der Vollverzinsung getrennt. Das ist eine eigene Seite.

Die BWA zeigt ihn nicht

Der Abzug läuft außerhalb der Bilanz. Die BWA und der Liquiditätsplan können sauber aussehen, während die geparkte Steuer in der Gewinnermittlung sitzt. Die BWA-Seite liest vier Größen im Zeitverlauf. Diesen Posten zeigt sie nicht, weil er keine Zeile in der GuV ist.

Erst der geänderte Bescheid des Abzugsjahrs macht daraus eine Zahlung mit Datum. Bis dahin ist der Abzug kein Ertrag und keine Verbindlichkeit in der laufenden Rechnung. Ein Plan, der nur die BWA fortschreibt, lässt die Zeile aus.

Kaufen reicht nicht

Kaufen beendet die Frage nicht. § 7g Absatz 4 Satz 1: wird das begünstigte Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, sind Herabsetzung, verringerte Bemessungsgrundlage und Hinzurechnung rückgängig zu machen. Satz 3: auch bestandskräftige Bescheide werden geändert. Satz 4 schaltet § 233a Absatz 2a erneut aus.

Der typische Auslöser in der Krise ist der Verkauf der gerade gekauften Maschine. Die Verkaufsseite führt die Gewerbesteuer auf den Buchgewinn. Daneben sitzt die Rückgängigmachung des Abzugsjahrs. Derselbe Verkauf, zwei Kalender. Ob eine konkrete Nutzung fast ausschließlich ist, prüft der Steuerberater. Diese Seite ordnet keinen Gegenstand zu.

Was Keel dazu macht und was nicht

Der Investitionsabzugsbetrag ist keine der sieben Keel-Methoden. Er ist die geparkte Steuer, die neben dem Finanzamt-Monat sitzt. Aus dem letzten Jahresabschluss, der aktuellen BWA mit SuSa, der OPOS-Liste und, wenn vorhanden, der Gewinnermittlung mit dem Abzug entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: die offene Summe gegen den Runway, und was ein späterer Verkauf von dieser Zeile nicht nimmt. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei und kein Gutachten. Wir stellen keinen Antrag, rechnen keinen Abzug rückgängig und sagen nicht, ob eine Investition noch ins Fenster fällt. Ob und in welcher Höhe ein Bescheid zu ändern ist, gehört zum Steuerberater.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, wenn sie da ist, die Gewinnermittlung mit dem Abzug. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.