Warum der Verkauf schon da ist

How-tos beschreiben, wie man die Rücklage bildet, um die Steuer auf den Immobilienverkauf zu stunden. Der Verkauf ist dann schon geschehen. Der Kaufpreis liegt auf dem Konto. Was fehlt, ist die Steuer auf den Buchgewinn.

§ 6b Absatz 3 Satz 1: soweit der Abzug nach Absatz 1 nicht vorgenommen wurde, können Steuerpflichtige „im Wirtschaftsjahr der Veräußerung eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden“. Das Wahlrecht sitzt im Jahr des Verkaufs, nicht in einem späteren Planungsjahr.

Das ist nicht der Investitionsabzugsbetrag. § 7g parkte die Steuer eines Jahres, in dem noch nichts gekauft war. § 6b parkte die Steuer eines Jahres, in dem schon verkauft wurde. Die IAB-Seite besitzt den ungenutzten geplanten Kauf und den Zins der AO. Hier geht es um den vollzogenen Verkauf.

Eine Maschine fällt nicht darunter. Absatz 1 nennt Grund und Boden, Gebäude und Binnenschiffe. Ob ein konkreter Gegenstand darunterfällt, prüft der Steuerberater. Diese Seite ordnet keinen Gegenstand zu.

Warum die Rücklage eine Ausgabe verlangt

Die Rücklage hält die Steuer nur, wenn der Erlös wieder in dasselbe enge Bündel geht. Absatz 3 Satz 2: Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Wirtschaftsgüter in den folgenden vier Wirtschaftsjahren. Satz 3 verlängert auf sechs Jahre, wenn mit der Herstellung eines Gebäudes vor Schluss des vierten Jahres begonnen wurde.

Die Ausgabe ist die Bedingung. Wer die Halle verkauft hat, um die Lohnwoche zu schließen, muss innerhalb der Frist Grund, Gebäude oder ein Binnenschiff anschaffen. Sonst endet die Parkung.

Absatz 4 Satz 1 Nummer 2: die veräußerten Wirtschaftsgüter müssen im Zeitpunkt der Veräußerung „mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben“. Nummer 3 verlangt dasselbe für das Ersatzgut. Eine frisch gekaufte Halle trägt die Rücklage nicht.

Die Grunderwerbsteuer des Verkaufs sitzt daneben und wartet nicht auf die Rücklage. Das besitzt die eigene Seite.

Warum sechs Prozent auf die Rücklage sitzen

Ohne Übertragung löst Absatz 3 Satz 5 die Rücklage am Schluss des vierten, bei Gebäuden des sechsten Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend auf. Dieselbe Folge tritt ein, wenn die Rücklage früher freiwillig aufgelöst wird.

Absatz 7: soweit die Rücklage aufgelöst wird, ohne dass ein entsprechender Betrag abgezogen wird, „ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, um 6 Prozent des aufgelösten Rücklagenbetrags zu erhöhen“.

Verzinst wird nicht die Steuer. Erhöht wird der Gewinn, und zwar um 6 Prozent der Rücklage, also des geparkten Buchgewinns. Das Bildungsjahr zählt nach dem Bundesfinanzhof nicht mit. Vier volle Jahre ohne Reinvestition legen 24 Prozent der Rücklage obenauf, plus den zurückkehrenden Gewinn.

How-tos nennen das Strafverzinsung. Das Gesetz nennt es einen Gewinnzuschlag.

Warum das kein Zins der AO ist

Der Bundesfinanzhof hat am 20. März 2025 (VI R 20/23) entschieden: gegen die Höhe des Gewinnzuschlags bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Senat stellt klar, dass der Zuschlag keine steuerliche Nebenleistung im Sinne der Abgabenordnung ist und keine Zinssatztypisierung. Deshalb überträgt sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 zur Vollverzinsung nicht. § 233a AO steht seit 2019 bei 1,8 Prozent im Jahr, gerechnet auf die Steuer. § 6b Absatz 7 bleibt bei 6 Prozent, gerechnet auf die Rücklage.

Die IAB-Seite besitzt den anderen Preis: dort schaltet § 7g Absatz 3 Satz 4 den späteren Zinsstart aus. Hier gibt es diesen Schalter nicht, weil es kein Zins der AO ist.

Ob und wann eine konkrete Rücklage aufzulösen ist, gehört zum Steuerberater. Diese Seite löst keine Rücklage auf.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Reinvestitionsrücklage ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist die geparkte Steuer auf einen Verkauf, der schon auf dem Konto liegt. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa, OPOS-Liste und, wenn vorhanden, der Steuerbilanz mit der Rücklage entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: der geparkte Gewinn gegen den Runway, und was eine fehlende Reinvestition an Zuschlag danebenlegt. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei und kein Gutachten. Wir bilden keine Rücklage, übertragen sie nicht und sagen nicht, ob ein Gegenstand unter Absatz 1 fällt. Das gehört zum Steuerberater.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa, die OPOS-Liste und, wenn sie da ist, die Steuerbilanz mit der Rücklage. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.