Was § 1 StaRUG wörtlich verlangt

Seit dem 1. Januar 2021 gilt § 1 StaRUG: Geschäftsleiter juristischer Personen wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den Überwachungsorganen unverzüglich Bericht. Die Norm ist rechtsformübergreifend formuliert und trifft damit nicht nur große Konzerne, sondern auch die mittelständische GmbH und die UG.

Bemerkenswert ist, was dort nicht steht. Das Gesetz nennt kein Werkzeug, keine Software und keine Kennzahlenliste. Wie die Überwachung auszusehen hat, richtet sich nach Größe, Branche, Komplexität und Risikolage. Für den Operator heißt das: Die Frage ist nicht, welches System man kauft, sondern ob die relevanten Zahlen monatlich tatsächlich vorliegen und ob nachvollziehbar ist, wann sie vorlagen. Ob eine konkrete Ausgestaltung im Einzelfall angemessen ist, und jede daran hängende Haftungsfrage, gehört zum Anwalt.

Was IDW S 16 seit 2025 konkretisiert

Lange gab es zu dieser Pflicht keine Leitlinie der üblichen Standardsetzer. Das hat sich geändert: Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz beim Institut der Wirtschaftsprüfer hat am 8. September 2025 den IDW S 16 zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG verabschiedet, veröffentlicht wurde er im November 2025. Ungewöhnlich daran: Der Standard richtet sich ausdrücklich an die Geschäftsleiter selbst, nicht primär an Wirtschaftsprüfer. Rechtlich bindend ist er nicht.

Die für den Mittelstand wichtigste Aussage ist entlastend. Die Anforderungen lassen sich mit einer angemessenen Unternehmensplanung und einem geordneten Planungsprozess erfüllen. Der Planungshorizont sollte mindestens zwölf Monate ab dem Beurteilungszeitpunkt betragen; ein Zeitraum von 24 Monaten kann zweckmäßig sein. Auch eine vereinfachte Planung muss Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung abbilden. Die 24 Monate sind kein Zufall: § 18 Abs. 2 InsO legt für die Prognose der drohenden Zahlungsunfähigkeit in aller Regel denselben Zeitraum zugrunde. Wer so plant, bedient beide Horizonte mit einem Rechenwerk.

Welche Signale in der Praxis zuerst ausschlagen

Ein wirksames Frühwarnbild braucht wenige Größen, die verlässlich kommen, nicht dreißig Kacheln. Aus der Arbeit mit distressed Zahlenwerken schlagen vier Größen zuerst aus: die Liquiditätsreichweite in Wochen (Kontostände plus freie Linien gegen den erwarteten Netto-Abfluss), die Deckung der in den nächsten vier Wochen fälligen Zahlungen, der Ergebnistrend über mehrere Monate, und die Altersstruktur der offenen Posten. Alles Weitere ist Vertiefung, nicht Frühwarnung.

Zwei Fehler kosten dabei regelmäßig Zeit. Der erste ist, einen einzelnen Monat zu lesen. Die BWA ist vergangenheitsbezogen; Warnwirkung entsteht erst aus dem Trend und aus dem vorausschauenden Liquiditätsblick. Der zweite ist, auf den Umsatz zu schauen statt auf Marge und Zahlungseingang. Der Umsatz kann stabil aussehen, während die Marge nachgibt und Kunden ihre Zahlungsziele dehnen. Deshalb steht die Reichweite in Wochen vor jeder Umsatzzeile.

Die Monatsroutine, die tatsächlich stattfindet

Eine Routine hält nur durch, wenn sie auf Unterlagen aufsetzt, die ohnehin entstehen: BWA und SuSa vom Steuerberater, die OPOS-Liste, Kontostände und Linienauslastung. Ein fester Termin nach jedem Monatsabschluss, eine Stunde, immer dieselben Größen, dazu ein kurzer schriftlicher Vermerk, was auffällt und was daraus folgt. Das wirkt unspektakulär und schlägt in der Praxis jedes Dashboard, das niemand öffnet.

Schwellenwerte gehören vorher festgelegt, nicht im Moment der Aufregung: Ab welcher Reichweite eskalieren wir, ab welcher Planabweichung wird die Planung neu gerechnet, ab wann informieren wir die Gesellschafter. Und der Vermerk ist kein Formalismus. Er ist der Unterschied zwischen „wir haben das gesehen“ und „wir können zeigen, wann wir es gesehen und was wir daraufhin getan haben“.

In dieser Routine steckt eine Annahme: dass der Monat mit dem Monatsabschluss erledigt ist. In der vertragsärztlichen Versorgung ist er das nicht. Dort kommt das Geld als Abschlag auf ein Quartal, das erst Monate später festgesetzt wird, und der Honorarbescheid bleibt nach § 106d Absatz 5 Satz 3 SGB V zwei Jahre korrigierbar. Für eine Praxis oder ein MVZ gehört neben die vier Größen deshalb eine fünfte: die noch offenen Quartale.

Was ein Keel-Lagebild dazu beiträgt und was nicht

Zuerst das Nicht: Ein Lagebild ist eine Momentaufnahme, kein laufendes Überwachungssystem. Es erfüllt keine Pflicht, es bescheinigt nichts, und die Verantwortung für die Überwachung bleibt bei der Geschäftsführung. Was es leistet: In zwei Werktagen liefert es aus Ihren Unterlagen die Startwerte, um die eine Routine gebaut wird. Distress Score 0 bis 100 aus der BWA, ein Liquiditätsbild im Kontext von § 17 InsO, den Runway in Wochen, und wenn die OPOS-Liste dabei ist, ein Bild der Forderungsseite.

Der Nutzen ist am größten, wenn die Signale bereits blinken und intern niemand Zeit hat, sie sauber zu rechnen. Dann haben Sie ein dokumentiertes Zahlenbild und erste kurzfristige Hebel (Bridge, Factoring, Forderungsverkauf) im selben Blick, ohne ein Beraterhonorar in dem Moment, in dem kein Budget da ist. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts. Keel verdient eine Success Fee ausschließlich auf Kapital, das nachweislich ankommt; Prozentsätze veröffentlichen wir hier nicht, sie werden fallweise vertraglich fixiert.

Wenn die Frühwarnung ausschlägt

Sobald die Reichweite kurz wird, laufen zwei Spuren parallel, und keine ersetzt die andere. Rechtlich stehen Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) im Raum, dazu Fristen und persönliche Verantwortung. Das ist anwaltliches Terrain, und dort gehört es hin. Keel stellt keine Antragspflicht fest und rechnet auch keine weg.

Operativ gilt eine feste Reihenfolge: erst rechnen, dann den Hebel wählen, der zur verbleibenden Zeit passt. Internes Kapital (offene Posten, gebundenes Anlagevermögen, Working Capital) ist meist schneller und erzeugt keine neuen Verbindlichkeiten. Externe Bridge-Finanzierung ergibt nur Sinn, wenn sie auf ein definiertes Ereignis zuläuft. Wie das nach einer Bankabsage konkret aussieht, steht auf der verlinkten Seite.

Nächster Schritt

Wenn Sie die Startwerte für Ihre Routine nicht selbst rechnen wollen: Legen Sie auf keel.legal den letzten Jahresabschluss (oder BWA + SuSa der Monate 1 bis 12 des Vorjahrs), aktuelle BWA + SuSa und optional die OPOS-Liste ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle, und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote, soweit die Unterlagen sie tragen. Ihre Zahlen sieht zuerst nur das Keel-Team.