Warum die Gutschrift das Geld nicht hält

How-tos behandeln die Lastschriftgutschrift als Tilgung. Sie schreiben: Mandat, Einzug, Forderung bezahlt. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. § 675x Absatz 2: unbeschadet des Absatzes 3 hat der Zahler bei SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften ohne Angabe von Gründen auch dann einen Anspruch auf Erstattung gegen seinen Zahlungsdienstleister, wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung nach Absatz 1 nicht erfüllt sind. „Gutschrift“ sitzt vor den acht Wochen. Die BWA zeigt den Zahlungseingang. Sie zeigt nicht, dass dieselbe Zeile acht Wochen lang zurücklaufen kann.

Der Bundesgerichtshof hat das Valutaverhältnis am 20. Juli 2010 (XI ZR 236/07) und am 12. Mai 2022 (IX ZR 71/21) so gelesen: mit vorbehaltloser Gutschrift tritt Erfüllung ein, auflösend bedingt. Die acht Wochen nach Absatz 4 hindern den Eintritt nicht. Kommt es zur Rückbelastung, fällt die Erfüllung rückwirkend weg, und der Gläubiger kann die ursprüngliche Forderung wieder ziehen. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Gutschrift das Geld schon hält, oder dass die erfüllte Forderung aus der OPOS-Liste schon freie Kasse ist. Diese Seite stuft kein Mandat ein und zieht keine Lastschrift zurück.

Warum acht Wochen kein Bestand sind

How-tos setzen die Gutschrift mit Bestand gleich. Absatz 4 schließt den Erstattungsanspruch aus, wenn der Zahler ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung geltend macht. Die Frist sitzt auf der Belastung, nicht auf der Leistung und nicht auf dem Rechnungsdatum. Bis dahin ist die Zeile im Plan eine bedingte Einnahme.

Absatz 5 setzt die Bank auf zehn Geschäftstage nach Zugang: entweder den vollständigen Betrag erstatten oder die Gründe der Ablehnung mitteilen. Satz 3: das Recht, eine innerhalb der Frist nach Absatz 4 geltend gemachte Erstattung abzulehnen, erstreckt sich nicht auf den Fall nach Absatz 2. Eine fristgerechte Basislastschrift ohne Grund muss die Bank also erstatten. Der Abfluss sitzt nicht erst, wenn die GmbH widerspricht. Er sitzt, wenn der Zahler seine Bank anruft.

Ein zweiter Kalender sitzt daneben und ist länger. Fehlt die Autorisierung, hat der Zahler nach § 676b Absatz 2 Ansprüche und Einwendungen gegen seinen Zahlungsdienstleister ausgeschlossen, wenn er ihn nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtet. Absatz 1 verlangt die Anzeige unverzüglich nach Feststellung. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die acht Wochen das Geld schon halten, oder dass 13 Monate dieselbe Zeile sind wie acht Wochen. Diese Seite zeigt keine Lastschrift an und rechnet keine Frist.

Warum die Firmenlastschrift die acht Wochen nicht löscht

How-tos setzen die Firmenlastschrift mit gesperrtem Geld gleich. Sie schreiben: B2B, keine Erstattung, Bestand am Belastungstag. Absatz 2 nennt die Firmenlastschrift ausdrücklich mit. Was die acht Wochen im B2B-Einzug nimmt, ist nicht dieser Satz. § 675e Absatz 4 lässt zu, dass die Parteien, handelt es sich bei dem Zahlungsdienstnutzer nicht um einen Verbraucher, unter anderem die §§ 675v bis 676 ganz oder teilweise für unanwendbar erklären. Das Mandat kann den Erstattungsanspruch also abbedingen. Ohne diese Vereinbarung bleibt Absatz 2 stehen.

Absatz 3 erlaubt daneben eine Vereinbarung ohne Erstattungsanspruch, wenn der Zahler die Zustimmung direkt seinem Zahlungsdienstleister erteilt hat und er, sofern vereinbart, mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin unterrichtet wurde. Das ist ein anderer Schalter als das Firmenlastschriftmandat. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass das Wort Firmenlastschrift die acht Wochen schon löscht, oder dass ein Einzug gegen Verbraucher dieselbe Sperre trägt. Gegen Verbraucher bleibt die Basislastschrift die Regel, und dort sitzen die acht Wochen.

Auch das Firmenlastschriftmandat nimmt nur die autorisierte Zahlung. Eine nicht autorisierte Belastung bleibt der Kalender des § 676b. Die How-tos lesen denselben Verzicht als Bestand am Belastungstag. Für den Plan ist er ein zweites Schema, kein gelöschtes Fenster. Diese Seite stuft keinen Zahler als Verbraucher ein und liest kein Mandat.

Warum das nicht die offenen Forderungen, nicht das Bargeschäft und nicht die Kontopfändung ist

Drei Achsen gegen die offenen Forderungen: Auslöser (schon gutgeschriebene Lastschrift gegen den noch offenen Posten), Preis (bedingte Gutschrift gegen unbezahlte Rechnung plus vorfinanzierte Umsatzsteuer), Zeitpunkt (acht Wochen nach der Belastung gegen die Verjährung zum Jahresende). Die Forderungsseite trägt die OPOS-Liste als schnellste Kasse. Diese URL trägt die Gutschrift, die das Geld nicht hält.

Drei Achsen gegen das Bargeschäft: Auslöser (Erstattung einer autorisierten Lastschrift gegen die Anfechtung einer abgeflossenen Zahlung), Preis (dieselbe Gutschrift läuft zurück gegen denselben Euro, den § 143 zurückholt), Zeitpunkt (acht Wochen und zehn Geschäftstage gegen den Lookback der Insolvenzanfechtung). Die Bargeschäftsseite trägt den Abfluss, der zurückkommen kann. Diese URL trägt den Zufluss, der zurücklaufen kann.

Drei Achsen gegen die Kontopfändung: Auslöser (der Zahler holt eine Gutschrift zurück gegen den Gläubiger, der das Konto leert), Preis (bedingter Einzug gegen gepfändetes Guthaben und folgende Tagesguthaben), Zeitpunkt (acht Wochen nach der Belastung gegen den Zustellungstag und jeden Folgetag). Die Pfändungsseite trägt das geleerte Konto. Diese URL trägt die Gutschrift, die das Geld nicht hält.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die Lastschrift ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den Zahlungseingang zeigt und nicht die acht Wochen, nicht die zehn Geschäftstage und nicht das Mandat, das die Erstattung nur im B2B abbedingt. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegen, Kontoauszug oder Einzugsübersicht entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die Gutschrift nicht hält, welches Schema die acht Wochen trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Bank, kein Inkassounternehmen, keine Kanzlei. Wir ziehen keine Lastschrift ein, lesen kein Mandat und stufen keinen Zahler als Verbraucher ein. Ob eine konkrete Gutschrift, eine Erstattung oder ein Firmenlastschriftmandat im Einzelfall trägt, gehört zur Bank und zum Anwalt.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus sind, der Kontoauszug oder die Einzugsübersicht. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.