Beteiligung verkaufen in der Krise: 95 Prozent sind nicht steuerfrei
How-tos schreiben: 95 Prozent steuerfrei, Schachtelprivileg, Share Deal. 95 Prozent sind nicht steuerfrei. § 8b Absatz 2 Satz 1 KStG lässt den Veräußerungsgewinn außer Ansatz. Absatz 3 Satz 1 lässt 5 Prozent als Ausgaben stehen, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Was die Vorschrift nicht verlangt: dass der Rest die Zeile im Zahlungsplan leert. Keel in Hamburg legt diese Zeile in zwei Werktagen ins kostenlose Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Orientierung, keine Steuerberatung.
- 95 Prozent sind nicht steuerfrei
- 10 Prozent ist nicht 15 Prozent
- Lagebild in 2 Werktagen
- Keine Steuerberatung
Warum die fünf Prozent bleiben
How-tos behandeln den Verkauf der Tochter als geschlossen, sobald das Schachtelprivileg greift. Sie schreiben: 95 Prozent steuerfrei. Der Satz, der den Zahlungsplan bewegt, steht daneben. § 8b Absatz 2 Satz 1: Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Absatz 3 Satz 1: von diesem Gewinn gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
Was die Vorschrift nicht verlangt: eine Mindestbeteiligung für diesen Verkauf. Absatz 2 Satz 1 nennt keinen Prozentsatz. Die 10-Prozent-Grenze sitzt in Absatz 4 und gilt für Bezüge, nicht für den Veräußerungsgewinn. Der Rest von 5 Prozent bleibt. Derselbe Rest sitzt nach Absatz 5 auf steuerfreien Dividenden. Diese Seite stuft keine Holding ein und rechnet keine Steuer.
Warum zehn Prozent nicht fünfzehn Prozent sind
How-tos schreiben Schachtelprivileg und meinen eine Zahl. Es sind zwei. Für Dividenden verlangt Absatz 4 Satz 1 mindestens 10 Prozent zu Beginn des Kalenderjahres; darunter sind die Bezüge voll steuerpflichtig. Satz 6 gilt den Erwerb von mindestens 10 Prozent als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt.
Die Gewerbesteuer liest eine andere Grenze. § 8 Nummer 5 GewStG rechnet die nach § 8b Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile wieder hinzu, soweit sie nicht die Voraussetzungen des § 9 Nummer 2a oder 7 erfüllen. § 9 Nummer 2a Satz 1 verlangt 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums. Satz 4: die 5 Prozent nach § 8b Absatz 5 sind keine Gewinne aus Anteilen im Sinne des Satzes 1. Sie bleiben im Gewerbeertrag, auch wenn die Schachtel greift.
Zwischen 10 und 15 Prozent gilt die Körperschaftsteuerfreistellung, die Gewerbesteuer nicht. Ein Zukauf im Juni auf 15 Prozent holt über Absatz 4 Satz 6 die Körperschaftsteuer, nicht die Gewerbesteuer dieses Jahres. Diese Seite rechnet das nicht.
Warum die Abschreibung kein Verlust ist
Der Krisenreflex auf eine wertlose Tochter ist die Abschreibung. Absatz 3 Satz 3: Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem Anteil entstehen, sind bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Die Zeile, die die BWA als Verlust zeigt, kommt in der Festsetzung nicht an.
Satz 4 zieht dasselbe auf das Gesellschafterdarlehen, wenn die Beteiligung mehr als ein Viertel beträgt. Satz 7 lässt den Gegenbeweis eines fremden Dritten; das beurteilt der Steuerberater. Der Verlustvortrag, der danach den Rest von 5 Prozent deckeln soll, sitzt auf einer eigenen Seite. Diese Seite stuft kein Darlehen ein.
Warum das nicht der Anlagenverkauf und nicht der Investor ist
Drei Achsen gegen den Anlagenverkauf: Auslöser (Anteil gegen Maschine), Preis (5 Prozent gegen den vollen Buchgewinn plus 70 oder 60), Zeitpunkt (dieser Verkauf gegen den Liefermonat).
Drei Achsen gegen den Investor: Auslöser (ausgehende Tochter gegen eingehenden Erwerb über 50 Prozent), Preis (5 Prozent gegen den gelöschten Vortrag), Zeitpunkt (dieser Verkauf gegen fünf Jahre Zählerwerb). Dieselbe Liste kann beide Kalender tragen. Diese Seite stuft das nicht ein.
Was Keel dazu macht und was nicht
Der Verkauf der Beteiligung ist keine der sieben Keel-Methoden. Er ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA den Erlös zeigt und nicht die 5 Prozent, nicht die 10 gegen 15 und nicht die Abschreibung, die Absatz 3 Satz 3 nicht kennt. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der Gesellschafterliste entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welche Zeile die 95 Prozent nicht leeren, welche Grenze die Dividende trägt, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.
Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Steuerberatung, keine Kanzlei, kein Finanzamt. Wir stufen keine Holding ein, rechnen keine Steuer und sagen nicht, welcher Verkauf welchen Satz trägt. Ob ein konkreter Ansatz, eine Schachtel oder eine Abschreibung im Einzelfall trägt, gehört zum Steuerberater und zum Anwalt.
Nächster Schritt
Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die Gesellschafterliste. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.