Warum die Umlage die Rechnung nicht holt

How-tos behandeln die Aufteilung als Hebel. Sie schreiben: Stufe ablesen, Mieteranteil ausweisen, Kosten weitergeben. § 3 Absatz 1 verpflichtet den Brennstoff- oder Wärmelieferanten, auf der Rechnung die Emissionen, den Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten und den Emissionsfaktor auszuweisen. Der Betrag sitzt damit in derselben Rechnung, die das Konto schon bedient hat. Die BWA zeigt Heizkosten. Sie zeigt nicht, welcher Teil gesetzlich nicht umlagefähig ist.

Was die Vorschrift nicht verlangt: dass die Umlage die Rechnung zuerst ersetzt. Die Aufteilung nach § 5 und § 8 läuft in der jährlichen Heizkostenabrechnung. Bis dahin ist der volle Preisbestandteil abgeflossen. Diese Seite rechnet keine Rechnung und stuft kein Gebäude ein.

Warum die Stufe auf dem Abrechnungszeitraum sitzt

§ 5 Absatz 1: der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Absatz 2 ordnet diesen Wert in die Tabelle der Anlage ein. Unter 12 Kilogramm trägt der Mieter 100 Prozent. Ab 52 Kilogramm trägt der Vermieter 95 Prozent, der Mieter 5 Prozent.

Der Wert sitzt auf dem Abrechnungszeitraum, der schon gelaufen ist. Leerstand oder ein gedrosselter Verbrauch in diesem Jahr ändern die Kilogramm der Periode nicht, deren Rechnung schon auf dem Konto sitzt. Eine Sanierung senkt die Stufe der nächsten Abrechnung, nicht den Betrag, der schon gezahlt ist.

§ 6 Absatz 1: Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den nach § 5 Absatz 2 auf ihn entfallenden Anteil trägt, sind unwirksam. Der Vertrag holt den Vermieteranteil nicht. Diese Seite stuft keine Wohnung ein.

Warum fünfzig Prozent fünfzig Prozent bleiben

Für Nichtwohngebäude gilt ein anderer Satz. § 8 Absatz 1: Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als 50 Prozent der Kohlendioxidkosten trägt, sind unwirksam. Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient. Der Vermieter behält mindestens die Hälfte, unabhängig von der Energieklasse.

Absatz 4 lautet: „Die hälftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Nichtwohngebäuden wird im Jahr 2025 von einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude abgelöst werden.“ Der Satz steht im Oktober 2026 noch im Gesetz. Die Ablösung ist nicht erfolgt. How-tos, die das Stufenmodell für Büro und Halle als lebendes Recht schreiben, sind damit veraltet.

Versorgt sich der Mieter selbst, erstattet der Vermieter nach Absatz 2 50 Prozent. § 6 Absatz 2 Satz 3 setzt die Geltendmachung auf zwölf Monate ab der Lieferantenabrechnung. Ohne Verrechnung in der nächsten Betriebskostenabrechnung ist der Betrag spätestens zwölf Monate nach der Anzeige zu erstatten. Diese Seite ordnet keinen Vertrag zu.

Warum das nicht die Betriebskosten und nicht die Stromsteuer sind

Drei Achsen gegen die Betriebskostenabrechnung: Auslöser (gesetzlicher Vermieteranteil gegen vertragliche Betriebskosten), Preis (Stufe oder Hälfte, die nie auf den Mieter durfte, gegen tatsächliche Kosten), Zeitpunkt (derselbe zwölfte Monat, aber die Lieferantenrechnung ist schon bezahlt). § 7 Absatz 4: bestimmt der Vermieter den Anteil nicht oder weist er die Einstufung nicht aus, darf der Mieter den Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen. Die Nachforderung nach § 556 Absatz 3 kann sterben. Der Vermieteranteil der CO2-Zeile war nie eine Nachforderung.

Drei Achsen gegen die Stromsteuer: Auslöser (Preisbestandteil auf der Heizrechnung gegen die Steuer auf der Stromrechnung), Preis (nicht umlagefähiger Anteil gegen 20 Euro je Megawattstunde auf Antrag), Zeitpunkt (jährliche Heizkostenabrechnung gegen die Festsetzungsfrist). Die Stromsteuerseite trägt den Entlastungsantrag. Diese Seite trägt den Anteil, der auf der Heizrechnung bleibt. Diese Seite stellt keinen Antrag und erstellt keine Abrechnung.

Was Keel dazu macht und was nicht

Die CO2-Kostenaufteilung ist keine der sieben Keel-Methoden. Sie ist ein Betrag mit Datum, der im Zahlungsplan fehlt, weil die BWA die Heizkosten zeigt und den nicht umlagefähigen Anteil nicht. Aus Jahresabschluss, aktueller BWA mit SuSa und, wenn sie vorliegt, der letzten Heizkostenabrechnung oder der Lieferantenrechnung entsteht in zwei Werktagen ein Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100: welcher Teil der Rechnung nicht zurückkommt, warum 50 Prozent im Gewerbe weiter gelten, und welche Hebel ohne diese Zeile real sind. Erstanfrage und Lagebild kosten nichts; eine Success Fee fällt nur auf Kapital an, das nachweislich ankommt.

Was Keel nicht ist, gehört dazu: keine Hausverwaltung, keine Kanzlei, keine Steuerberatung. Wir erstellen keine Abrechnung, stufen kein Gebäude ein und rechnen keinen Anteil. Ob ein konkretes Gebäude, eine Stufe oder eine Erstattung im Einzelfall trägt, gehört zum Anwalt und zum Steuerberater.

Nächster Schritt

Die Unterlagen liegen meist schon vor: der letzte Jahresabschluss, die aktuelle BWA mit SuSa und, falls sie im Haus ist, die letzte Heizkostenabrechnung oder die Lieferantenrechnung mit dem CO2-Preisbestandteil. Legen Sie sie auf keel.legal ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.