Bauunternehmen in der Krise: wo die Liquidität im Projekt feststeckt
Wenn im Bau das Geld knapp wird, liegt es selten allein am Auftragsbestand. Es liegt fast immer daran, dass Liquidität an vier festen Stellen im Projekt gebunden ist: in erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen, in angeordneten, aber nicht vereinbarten Nachträgen, in Sicherheitseinbehalten und in überfälligen Abschlagsrechnungen. Für drei dieser vier Stellen benennt das deutsche Bauvertragsrecht eigene Regelungen (§ 632a, § 650c Absatz 3 und § 650f BGB), und keine davon setzt eine neue Kreditzusage voraus. Keel in Hamburg rechnet aus BWA, SuSa und OPOS-Liste innerhalb von zwei Werktagen ein kostenloses Lagebild mit Distress Score von 0 bis 100; eine Success Fee fällt nur auf realisiertem Kapital an. Diese Seite ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
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Warum es das Baugewerbe härter trifft
Die Zahlen sind eindeutig. Von Januar bis Mai 2026 zählte das Statistische Bundesamt bezogen auf 10.000 Unternehmen 29,8 Unternehmensinsolvenzen; im Baugewerbe waren es 44,0. Höher lagen nur Verkehr und Lagerei (57,2, siehe unten) und das Gastgewerbe (49,2). Auf der Nachfrageseite meldeten laut ifo Konjunkturumfrage im Juli 2026 41,2 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau zu wenig Aufträge, und der Anteil mit stornierten Projekten stieg von 11,4 auf 13,1 Prozent.
Der strukturelle Grund liegt aber nicht in der Konjunktur, sondern im Zahlungsprofil. Ein Bauunternehmen finanziert Material, Löhne und Nachunternehmer vor, bevor die erste Abschlagszahlung eingeht. Jedes zusätzliche Projekt bindet deshalb erst einmal Kapital, statt welches freizusetzen. Ein volles Auftragsbuch kann die Liquiditätslage also verschlechtern, und genau das übersehen Frühwarnroutinen, die auf Umsatz und Auftragsbestand schauen.
Warum die BWA im Projektgeschäft besonders täuscht
Eine laufende BWA ist immer vorläufig. Im Bau ist die Abweichung größer als in fast jeder anderen Branche, weil die entscheidende Korrektur genau hier sitzt: bei den Bestandsveränderungen an unfertigen Bauleistungen. Material, Löhne und Nachunternehmerrechnungen laufen monatlich als Kosten durch, die zugehörige Leistung wird aber erst mit der Bestandsbuchung sichtbar, und viele Kanzleien buchen sie erst zum Jahresende. Ergebnis: Die Bau- und Vorlaufmonate sehen dramatisch schlecht aus, der Abrechnungsmonat falsch gut.
Bezugsgröße ist im Bau deshalb nicht der Umsatz, sondern die Gesamtleistung, also Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen und aktivierter Eigenleistungen. Ohne monatliche Fortschreibung sind Rohertrags- und Personalkostenquote nicht sinnvoll lesbar. Der zweite Punkt ist unangenehmer: Eine Quote über alle Projekte mittelt ein Verlustprojekt mit zwei gesunden zu einem unauffälligen Durchschnitt. In der Krise zählt die Nachkalkulation je Projekt.
Die vier Stellen, an denen das Geld steht
Vor jedem externen Finanzierungsgespräch lohnt eine schlichte Aufstellung über alle laufenden Projekte, mit vier Spalten. Erstens: erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistung, also der Abstand zwischen Leistungsstand und letzter Abschlagsrechnung. Zweitens: angeordnete Leistungsänderungen, für die noch keine Vergütung vereinbart ist. Drittens: einbehaltene Beträge, üblicherweise Vertragserfüllungs- und Gewährleistungseinbehalte im Bereich von fünf bis zehn Prozent. Viertens: gestellte, aber überfällige Abschlags- und Schlussrechnungen.
In der Summe steht dort regelmäßig ein Betrag, der die kurzfristige Lücke übersteigt. Die Spalten drei und vier gehören in die OPOS-Liste; die Spalten eins und zwei stehen in keiner Standardauswertung und müssen aus der Bauleitung kommen. Genau diese beiden fehlen fast immer, wenn ein Bauunternehmen in ein Gespräch über Liquidität geht.
Spalte vier ist außerdem nicht automatisch frei, wenn die Rechnung steht. Fehlt dem Auftraggeber bei der Zahlung eine gültige Freistellungsbescheinigung, behält er 15 Prozent der Gegenleistung ein, und Gegenleistung ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer. Das ist eine eigene Seite, weil der Abzug auf dem Zufluss sitzt, nicht auf dem Einbehalt im Vertrag.
Eine fünfte Stelle sitzt nicht im Projekt, sondern auf der Stromrechnung. Das Baugewerbe ist nach § 2 Nummer 3 StromStG Produzierendes Gewerbe. Die Rechnung trägt weiter 20,50 Euro je Megawattstunde; 20 Euro kommen nur auf Antrag zurück. Das ist eine eigene Seite, weil der Betrag beim Versorger sitzt, bis das Hauptzollamt gutschreibt.
Was im Bauvertragsrecht dazu geregelt ist
Für die ersten drei Spalten kennt das BGB eigene Normen. § 632a Absatz 1 Satz 1 lautet: „Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen." Satz 5 nennt die Bedingung: „Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss." An dieser Prüfbarkeit scheitern Abschlagsrechnungen in der Praxis häufiger als am Zahlungswillen. Ist die VOB/B wirksam vereinbart, gelten zusätzlich ihre Regelfristen: 21 Kalendertage bis zur Fälligkeit einer Abschlagszahlung, 30 Kalendertage bei der Schlusszahlung.
Für die zweite Spalte gilt § 650c Absatz 3 Satz 1: „Bei der Berechnung von vereinbarten oder gemäß § 632a geschuldeten Abschlagszahlungen kann der Unternehmer 80 Prozent einer in einem Angebot nach § 650b Absatz 1 Satz 2 genannten Mehrvergütung ansetzen, wenn sich die Parteien nicht über die Höhe geeinigt haben oder keine anderslautende gerichtliche Entscheidung ergeht." Die Norm ist der am wenigsten genutzte Liquiditätsbezug im Bauvertragsrecht, weil viele Betriebe den Nachtragsstreit abwarten, statt ihn abzurechnen. Ihren Preis nennt das Gesetz gleich mit: Die restliche Mehrvergütung wird dann erst nach der Abnahme fällig, und Überzahlungen sind verzinst zurückzugewähren.
Für die dritte Spalte steht § 650f BGB, die Bauhandwerkersicherung. Nach Absatz 1 Satz 1 kann der Unternehmer für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung Sicherheit verlangen, einschließlich Nebenforderungen, die mit 10 Prozent anzusetzen sind. Absatz 3 verpflichtet den Unternehmer, die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu 2 Prozent für das Jahr zu erstatten. Absatz 6 nimmt bestimmte Besteller aus, unter anderem die öffentliche Hand und Verbraucher bei Verbraucherbau- und Bauträgerverträgen. Denselben Gedanken gibt es freiwillig: einen Gewährleistungseinbehalt gegen eine Bürgschaft tauschen, was gebundenes Kapital freisetzt, ohne die Sicherheit des Auftraggebers zu entwerten.
Eine Grenze gehört ausdrücklich dazu: Diese Seite gibt den Gesetzestext wieder und ordnet ihn wirtschaftlich ein. Ob eine Norm auf einen konkreten Vertrag anwendbar ist, was eine Fristsetzung auslöst und welche Folgen § 650f Absatz 5 hat, sind Rechtsfragen. Sie gehören vor jedem Schreiben an den Auftraggeber zu anwaltlichem Rat, gerade wenn die Geschäftsbeziehung weitergehen soll.
Wer als Bauträger selbst Eigentum überträgt, steht auf der anderen Seite derselben Rechnung. Kundengeld darf nach § 3 MaBV erst hereingenommen werden, wenn Notar, Grundbuch und Freistellung stehen, und danach nur in Raten nach Baufortschritt. Das ist eine eigene Seite, weil dort der Zufluss gesetzlich begrenzt ist, nicht der Abfluss.
Reihenfolge nach Zeitachse, nicht nach Höhe
Wer alles gleichzeitig anfasst, blockiert Bauleitung und Buchhaltung und bekommt nichts davon rechtzeitig. Die Reihenfolge richtet sich nach der Zeit bis zum Zahlungseingang. In dieser Woche: prüfbare Abschlagsrechnungen für den tatsächlichen Leistungsstand, plus Aufmaß und Nachweise. In zwei bis vier Wochen: Nachträge dokumentieren und abrechnen, Einbehalte gegen Bürgschaften tauschen, überfällige Positionen nachfassen. Erst danach externe Hebel, denn die brauchen Prüfung und Gegenparteien und wirken in Wochen bis Monaten, während die internen Hebel keine Zusage von außen voraussetzen. Eine prüfbare Rechnung reicht nicht, wenn der Auftraggeber die SOKA-BAU-Bescheinigung verlangt: die Kasse stellt sie nur bei vollständigen fälligen Meldungen und pünktlicher Zahlung aus. Der nächste Abschlag kann stehen, obwohl der Leistungsstand stimmt.
Was Keel für ein Bauunternehmen rechnet
Der Unterlagensatz ist derselbe wie sonst: letzter Jahresabschluss, aktuelle BWA plus SuSa, OPOS-Liste. Im Bau kommt eine Anpassung dazu. Wir lesen die Gesamtleistung statt der Umsatzzeile und fragen nach dem Stand der unfertigen Bauleistungen sowie nach der Projektliste mit Leistungsstand, offenen Nachträgen und Einbehalten. Daraus entstehen Distress Score von 0 bis 100, ein Liquiditätsbild im Kontext von § 17 InsO und der Runway in Wochen, zwei Werktage nach Unterlagen und Kontakt, kostenlos; eine Success Fee entsteht nur auf realisiertem Kapital.
Was das nicht ist, gehört dazu. Keel prüft keine Bauverträge, bewertet keine Nachtragsansprüche und führt keine Auseinandersetzung mit einem Auftraggeber. Der Distress Score ist eine interne Einordnung zur Priorisierung, keine rechtliche Kategorie. Ein Lagebild ist kein Sanierungsgutachten, keine Fortbestehensprognose und keine Aussage zur Insolvenzantragspflicht; es erfüllt keine Pflicht. Das bleibt bei Anwalt und Steuerberater.
Nächster Schritt
Wenn die Löhne den Takt vorgeben und der Auftragsbestand trotzdem voll ist, hilft keine weitere Kalkulation, sondern eine Zahlenbasis, die Projekt und Konto zusammenbringt. Legen Sie auf keel.legal den letzten Jahresabschluss, die aktuelle BWA plus SuSa und die OPOS-Liste ab, hinterlassen Sie Kontakt und Rolle, und wählen Sie Termin oder Rückruf. Innerhalb von zwei Werktagen kommen Lagebild, Distress Score und erste Kurzfrist-Angebote zurück.